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Schiedsspruch 2017/4– Clearingstelle EEG

Im vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren wurden dem Schiedsgericht die Fragen vorgelegt,  ob

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Rechtsprechung– 16 O 275/13

Sachverhalt: Die Klägerin betreibt eine unter Geltung des

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Rechtsprechung– 12 U 1692/15
Aktenzeichen: 12 U 1692/15
Gesetzesbezug: EEG 2012 §§ 5, 7, 13, NAV, ZPO

Sachverhalt: Der Kläger begehrte den Anschluss von PV-Anlagen in Überschusseinspeisung an das Netz der Beklagten.

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Rechtsprechung– 3 O 6/16
Aktenzeichen: 3 O 6/16

Leitsatz des Gerichts:

Unter dem Errichten der Anlage im Sinne der Fördervoraussetzungen ist ihre bauliche und technische Geeignetheit für den dauerhaften Betrieb zu verstehen. Auf den Beginn der Einspeisung kommt es nicht an.

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Rechtsprechung– 8 O 1521/15

Zur der Frage, ob die Änderung der Voraussetzungen für den Anspruch auf den Landschaftspflegebonus mit der EEG-Novelle 2014 i.V.m. mit den entsprechenden Übergangsbestimmungen zu Rückforderungen des Netzbetreibers ggü.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2014 § 83, ZPO

Die Autoren untersuchen, ob nach der Spezialregelung des § 83 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 zum einstweiligen Rechtsschutz im Rahmen einer teleologischen Reduktion auf die kurze einmonatige Vollziehungsfrist des § 929 Absatz 2 Zivilprozessordnung verzichtet werden kann.

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Aufsatz

Die Autoren beleuchten in ihrem Beitrag die dogmatische Bewertung der einstweiligen Verfügung nach § 83 EEG 2014. Der Beitrag gibt zunächst einen Überblick über die Regelung, behandelt auftretende Rechtsfragen und unternimmt sodann den Versuch einer dogmatischen Einordnung der Vorschrift.

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Rechtsprechung– 2 U 72/11. EnwG

Leitsatz des Gerichts:

Zur Abgrenzung zwischen einer entschädigungspflichtigen Maßnahme des Einspeisemanagements und der Wahrnehmung der Systemverantwortung durch den Netzbetreiber gegenüber den Betreibern von Anlagen für die Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien.

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Rechtsprechung– 2 U 24/14
Aktenzeichen: 2 U 24/14

Leitsätze des Gerichts:

  1. Schadenersatz wegen verspäteter Anmeldung einer Fotovoltaikanlage zum Netzanschluss.
  2. Ein kaufmännisches Fachunternehmen im Bereich der Planung und Errichtung von Fotovoltaikanlagen musste im Jahr 2012 mit einer stichtagsbezogenen Neuregelung der Vergütungshöhe im Sinne einer Reduzierung für Strom aus Fotovoltaikanlagen rechnen.
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Rechtsprechung– 1 U 440/14

Zu der Frage, ob der Inbetriebnahmebegriff gemäß § 3 Nr. 5 EEG 2009 eine ortsfeste Installation der Fotovoltaikmodule zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme voraussetzt (hier bejaht: Erforderlich sei ein zur bestimmungsgemäßen Einspeisung bereiter Zustand. Technisch betriebsbereit sei die Anlage dann, wenn sie fertig gestellt ist, also grundsätzlich und dauerhaft Strom erzeugen könne.

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Rechtsprechung– 9 U 198/13

Sachverhalt: Ein Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) fordert von einem Energielieferanten und Betreiber eines eigenen Bilanzkreises im Zuge des Belastungsausgleichs die Zahlung der EEG-Umlage in monatlichen Abschlägen im Sinne der Regelung des § 37 Abs. 2

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Votum 2014/1– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2014/1

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der vorgelagerte Netzbetreiber vor der Einigung mit dem nachgelagerten Netzbetreiber über die Herstellung eines neuen Verknüpfungspunktes am UW [T...] gemäß § 9 Abs. 1 EEG 2012 verpflichtet war, sein vorgelagertes Netz für die allgemeine Versorgung zu optimier

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Rechtsprechung– 8 C 25.12

Leitsätze des Gerichts:

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Rechtsprechung– 2 W 60/13
Aktenzeichen: 2 W 60/13
Gesetzesbezug: ZPO

Leitsätze des Gerichts:

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Rechtsprechung– VIII ZR 23/13
Aktenzeichen: VIII ZR 23/13

Zu der Frage, ob die Abrechnungsfrist gemäß § 54 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009 (a.F.) eine Ausschlussfrist darstellt (hier: verneint. Wie der Senat ebenfalls im Urteil vom 10. Juli 2013 (VIII ZR 295/12, aaO Rn.

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Rechtsprechung– 2 O 238/13
Aktenzeichen: 2 O 238/13

Sachverhalt: Zur Frage, ob dem Betreiber eines Biomassekraftwerkes vom Netzbetreiber für den Monat Juli 2013 eine Abschlagszahlung in Höhe der vorherigen monatlichen Abschlagszahlung auf die Marktprämie für den selbstvermarkteten Strom zustünde. Die beklagte Netzbetreiberin hatte die Abschlagszahlung mit den Überschüssen der vorherigen Abschlagszahlung verrechnet und mit 0 Euro angesetzt. 

Ergebnis: Verneint.

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Rechtsprechung– 2 W 55/13
Aktenzeichen: 2 W 55/13
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 59, ZPO

Leitsatz des Gerichts:

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Rechtsprechung– EnZR 73/12
Aktenzeichen: EnZR 73/12

Zu der Frage, ob bei einer kaufmännisch-bilanziellen Stromeinspeisung aus Erneuerbaren Energien in ein Netz der allgemeinen Versorgung gemäß § 3 Nr. 7 EEG 2009 die Strommenge, die vom Erzeuger entweder selbst oder in einem vorgelagerten Arealnetz verbraucht wird, eine Entnahme ist, für die der Erzeuger Netznutzungsentgelte und eine Konzessionsabgabe entrichten muss (hier: bejaht.

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Rechtsprechung– VIII ZR 295/12

Leitsatz des Gerichts:

Die in § 54 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009 (in der Fassung vom 25.10.2008, BGBl. 2008 I, 2074, 2087) bestimmte Frist ist keine Ausschlussfrist.

Bemerkungen:

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