Der Gerichtshof (Fünfte Kammer) hat für Recht erkannt:
Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung dient u.a. der Umsetzung der unionsrechlichen Regelungen der novellierten Strombinnenmarktrichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1711). Somit verfolgt das Gesetz das Ziel, Netzengpässe in der Stromversorgung zu beseitigen sowie Netzanschlussprozesse zu beschleunigen und transparenter zu gestalten.
Leitsätze:
1. Es besteht keine Rechtsgrundlage für die Abwicklung von den Übertragungsnetzbetreibern durch europäische Initiativen bzw. Projekte entstehenden Personalmehrkosten über das Regulierungskonto.
Vorliegend handelt es sich um die Studie „Ein neues Beschaffungsverfahren für Blindleistung durch § 12h EnWG? Blindleistung und Erneuerbare-Energien-Anlagen - ein Update“ der Stiftung Umweltenergierecht, gefördert durch das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Verbundprojekt Norddeutsche EnergieWende (NEW 4.0).
Die Autoren bieten in ihrem Aufsatz einen Einstieg in die neuen Regelungen für Speicher gemäß der Richtlinie RL (EU) 2018/2001 - RED II, der Richtlinie RL (EU) 2019/944 - EBM-VO und der Verordnung VO (EU) 2
Die Autoren stellen im Rahmen eines Rückblicks die wichtigsten Entwicklungen des Rechts der Energiewende 2019 dar.
Die Autorin behandelt in ihrem Aufsatz die für Energiespeicherung im Rahmen des EU-Gesetzespakets "Saubere Energie für alle Europäer" erlassenen Regelungen. Sie erläutert die europarechtliche Definition von Energiespeichern und ihre künftige Rolle im EU-Recht, geht auf speicherspezifische Vorschriften für bestimmte energiewirtschaftliche Akteursgruppen ein und erklärt weitere speicherspezifische Vorschriften.
Der Autor behandelt in seinem Aufsatz Aggregatoren und deren Einordnung im Hinblick auf das "Saubere Energie für alle Europäer"-Paket. Im Aufgabenzentrum stehe die Koordination der dezentralen Erzeuger und Eigenversorger und dem Markt. Er definiert die dezentralen Erzeuger und gibt einen Ausblick auf die Rechte und Pflichten für Aggregatoren. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolge derzeit noch, aber das Paket biete Vorteile und Chancen für Aggregatoren.
Der Autor behandelt im Hinblick auf das "Clean Energy Package" Fragen des Unbundlings von Speicheranlagen für Übertragungs-(ÜNB) und Verteilnetzbetreiber (VNB).
Die Autoren behandeln in ihrem Aufsatz unterschiedliche, die Verteilnetzbetreiber betreffende, Themen hinsichtlich der EU-Regelungen: "Saubere Energie für alle Europäer". Sie behandeln dabei die Dezentralisierung der unterschiedlichen Akteure und welche Themen auf die Verteilnetzbetreiber in diesem Zusammenhang zukommen. Die Europäische Union verfolge das Ziel einer Reform der Verteilnetzbetreiber hin zu den Aufgaben der Koordination von Akteuren als aktive Netzmanager.