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Aufsatz
Gesetzesbezug: EnWG 2011, MessZV, NAV, StromNEV

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Möglichkeiten innerhalb des Rahmens von EnWG 2011, StromNEV und

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Aufsatz

Die Autorin stellt die Empfehlung 2011/1 der Clearingstelle EEG vom 29. September 2011 vor.

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Aufsatz

Der Autor geht auf die vom Gesetzgeber geplante Nachrüstpflicht für PV-Bestandsanlagen ein, die durch Erlass einer Rechtsverordnung nach § 12 Abs. 3a EnWG 2011  geschaffen werden, die Reduzierung der Wirkleistung bei diesen Anlagen ermöglichen und damit deren - wie bislang vorgenommen - massenweise automatische

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Hinweis 2011/23– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2011/23

Die Clearingstelle EEG hat am 20. Dezember 2012 einen Hinweis zu dem Thema „Grundstücksbegriff mit bereits bestehendem Netzanschluss gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 EEG 2009/EEG 2012“ beschlossen.

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Rechtsprechung– VIII ZR 31/09
Aktenzeichen: VIII ZR 31/09

Leitsätze des Gerichts:

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Empfehlung 2011/1– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2011/1

Die Clearingstelle EEG hat am 29. September 2011 die Empfehlung zu dem Thema „Netzverknüpfungspunkt gemäß § 5 Abs. 1 EEG 2009“ beschlossen.

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Gesetzentwurf

Zur am 8. September 2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten und am 9. September 2010 in Kraft getretenen Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts sowie des Bergrechts mit weiteren Informationen zum Inhalt der Verordnung. Im Anhang finden Sie die Materialien der Verordnungsgebung.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EnWG 2005, NAV

Die Autoren befassen sich mit der Erhebung von Baukostenzuschüssen (BKZ) im Stromsektor. Hierbei beschäftigen sie sich primär mit den Regelungen für höhere Spannungsebenen, da dort keine gesetzlich bindenden Regeln vorhanden sind.

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Rechtsprechung– VIII ZR 223/09
Aktenzeichen: VIII ZR 223/09
Gesetzesbezug: BGB, GG, NAV

Zur Duldungspflicht von Grundstückseigentümern im Falle der Inanspruchnahme ihres Grundstücks zur Verlegung von Elektrizitätsleitungen gemäß § 8 Abs. 1 AVEltV (§ 12 Abs. 1 NAV). Leitsatz des Gerichts:

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Rechtsprechung– 8 S 91/09
Aktenzeichen: 8 S 91/09
Gesetzesbezug: BGB, NAV, StromGVV

Zu der Frage, ob der Netzbetreiber seine die NAV ergänzenden Bedingungen durch die von § 4 Abs. 2 Satz 2

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Rechtsprechung– 1 C 455/08
Aktenzeichen: 1 C 455/08
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug, NAV
Zur Haftung des Netzbetreibers wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht, wenn er es unterlässt, den Anschlussnutzer darauf hinzuweisen, dass bestimmte technische Anlagen des Netzes, hier die Kabelverbindungen im Muffenbereich, nicht regelmäßig kontrolliert werden und stets die latente Gefahr einer Versorgungsstörung z.B. in Form von Überspannungszuständen besteht, die auch in das Hausnetz übertragen werden können (hier: bejaht). Zur Frage, ob der Netzbetreiber verpflichtet ist, regelmäßig die Muffen im Erdbereich zumindest stichprobenartig zu überprüfen (hier: offengelassen).
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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-06-071
Aktenzeichen: BK6-06-071
Gesetzesbezug: EnWG 2005, KWKG 2002, NAV, StromNZV

Im Besonderen Missbrauchsverfahren nach § 31 EnWG wegen: "Verweigerung der Anerkennung eines Summenzählers als Zählpunkt" hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur am 19.03.2007 den Beschluss BK6-06-071 gefasst, der auf den Internetseiten der BNetzA öffentlich gestellt wurde.

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Aufsatz

Die Autoren stellen in ihrem Beitrag das Votum 2022/14-II vor. In dem Votum hat die Clearingstelle in Reaktion auf das Urteil des BGH vom 14. Juli 2020 mit dem Aktenzeichen XIII ZR 12/19 ihre bisherige Spruchpraxis zur Anlagenzusammenfassung von Gebäudesolaranlagen in wesentlichen Punkten geändert.

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