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Rechtsprechung– 25 O 282/18
Aktenzeichen: 25 O 282/18

Sachverhalt: Zu der Frage, ob der Netzbetreiber als grundzuständiger Messstellenbetreiber bei einem geplanten Austausch einer konventionellen Messeinrichtung gegen eine moderne Messeinrichtung im Sinne des § 2 Nr. 15

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Aufsatz

Die Autoren besprechen die Rechtsgrundlagen des Messstellenbetriebsgesetzes, die dem Einbau und dem Betrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) bzw. intelligenten Messsystemen (iMSys) und der Weitergabe der hierfür anfallenden Entgelte zugrundeliegen. Sie untersuchen, wie Stromlieferverträge diesbezüglich zukünftig angepasst werden sollten.

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