Der Monitoringbericht der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts gemäß § 63 Abs. 3 i. V. m. § 35 EnWG und § 48 Abs. 3 i. V. m. § 53 Abs. 3 GWB berichtet umfassend über
Der Monitoringbericht der wissenschaftlichen Institute BET und EWI im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) zur Energiewende der Bundesregierung informiert über zentrale Entwicklungen im Transformationsbereich „Energiewende und Klimaschutz“. Er berichtet unter anderem über
Mit dem Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich, zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften sowie zur rechtsförmlichen Bereinigung des Energiewirtschaftsrechts sollen u.a die Regelungen der Richtlinie (EU) 2024/1711 (Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie) zur Stärkung des Verbraucherschutzes, insbesondere zum Schutz der Verbraucher vor Strompreisschwankungen, in nationales Recht umgesetzt werden.
Grundsätzliche ist zu unterscheiden, ob die Abschaltung auf eine aktive Handlung des Netzbetreibers zurückgeht oder nicht:
Zu der Frage, ob Ersatzansprüche in Frage kommen, wenn die Abschaltung nicht auf eine aktive Handlung des Netzbetreibers zurückgeht, unter Abschnitt 1.