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Rechtsprechung– XIII ZR 2/23
Sachverhalt: Die Klägerin betreibt eine hocheffiziente bestehende KWK-Anlage, deren Strom in das von der Beklagten betriebene Verteilernetz eingespeist wird. Die Parteien streiten über die Höhe des Zuschlags für die Stromeinspeisung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG), nachdem der Gesetzgeber die Zuschlagshöhe abgesenkt hat.
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