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Suche in EnWG 2011

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Rechtsprechung– EnZR 39/17
Aktenzeichen: EnZR 39/17
Gesetzesbezug: BGB, EnWG 2011

Leitsätze: a) Ein Entschädigungsanspruch nach § 17e Abs. 2 Satz 1 EnWG besteht auch dann, wenn der verbindliche Zeitpunkt der Fertigstellung nicht nach Maßgabe von § 17d Abs. 2 Satz 9

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Aufsatz

Die Autoren geben in ihrem Beitrag einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingung der Energieversorgung von Wohnungen und Quartieren. Hierbei gehen sie auf die Bedeutung der dezentralen Versorgung für den Klimaschutz ein und widmen sich dem Mieterstrom-Gesetz sowie weiteren relevanten Gesetzen für die Quartiersversorgung. Abschließend erwägen sie im Ausblick die Nutzung von erneuerbaren Gasen sowie eine Neuregelung der energetischen Gebäudesanierung. 

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Der Autor befasst sich in seinem Artikel mit dem Begriff der Kundenanlage im Sinne des § 3 Nr. 24a EnWG vor dem Hintergrund der lokalen Direktversorgung von Wohnkomplexen und untersucht insbesondere die für dieses Thema relevanten Fragestellungen.

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Studie
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Die Studie "Blindleistung und Erneuerbare-Energien-Anlagen" beschäftigt sich mit dem Rechtsrahmen der Bereitstellung und der Vergütung von Blindleistung. Durch die steigende Anzahl von Anlagen zur erneuerbaren Stromerzeugung in Deutschland gewinne das Thema der Spannungshaltung und des damit einhergehenden Blindleistungsbedarfs stark an Bedeutung. Die Studie verfolgt dabei das Ziel, die technischen und ökonomischen Fragestellungen um die rechtlichen Aspekte des Blindleistungsmanagements zu erweitern.

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Gesetzentwurf

Anbei finden Sie die Gesetzgebungsmaterialien zum Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus. Ziel der geplanten Änderungen sind eine effizientere Gestaltung des Netzausbaus, eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren und eine Optimierung der Stromnetze.

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Gesetzentwurf

Anbei finden Sie die Gesetzgebungsmaterialien zum Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus. Ziel der geplanten Änderungen sind eine effizientere Gestaltung des Netzausbaus, eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren und eine Optimierung der Stromnetze.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EnWG 2011, MessEG

Die Autoren geben in ihrem Beitrag einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Abrechnung von Ladestrom für Elektrofahrzeuge. Hierbei widmen sie sich zunächst den eichrechtlichen Vorgaben nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) und der Mess- und Eichverordnung (MessEV).

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Aufsatz

In dem Artikel geht der Autor auf die Rechtsunsicherheiten für Mieterstrom ein. Im Mittelpunkt der Diskussion stehen die Voraussetzungen für den Mieterstromzuschlag nach § 21 Abs. 3 Satz 1 EEG 2017, den Strom in im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang stehenden Gebäuden zu verbrauchen sowie diesen nicht durch ein Netz durchzuleiten.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EnWG 2011, StromNEV

Die Autoren geben in ihrem Beitrag eine Einführung in die komplexe Berechnung der Netzentgelte und erläutern auf dieser Grundlage die neuen Vorgaben der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Dabei gehen sie insbesondere auf die ab Januar 2019 geplante Vereinheitlichung der Entgelte der vier Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung sowie auf deren Zwecke und Grundsätze ein. 

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Aufsatz

Vor dem Hintergrund der Einführung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) und zeitgleicher Änderung der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) betrachtet der Autor die Messung und Bilanzierung von Letztverbrauchern, die mit intelligenten Messsystemen (iMSys) ausgestattet sind und einen Jahresstromverbrauch bis maximal 10.000 kWh aufweisen.

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Aufsatz

Die Autoren geben in Ihrem Artikel einen Überblick über die Bedeutung und Entwicklung intelligenter Messsysteme (Smart Meter) und ordnen diese in den aktuellen Rechtsrahmen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) ein. Sie schätzen die Verhältnismäßigkeit der neuen Anforderungen zum gewonnen Nutzen und die Auswirkungen auf Unternehmen in der Branche ein. 

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Aufsatz
Gesetzesbezug: BauNVO, EnWG 2011, NAV

Die Autoren befassen sich in ihrem Artikel mit dem Begriff der Kundenanlage. In einer ausführlichen Einleitung wird auf den europäischen und deutschen Rechtsrahmen sowie die wettbewerblichen Aspekte einer Arealversorgung eingegangen. Anschließend wird die neuere Behördenpraxis und Rechtsprechung zum Begriff der Kundenanlage betrachtet, ein Ausblick auf ausstehende gerichtliche Entscheidungen gegeben und die Notwendigkeit eines rechtssicheren Kundenanlage-Begriffs bekräftigt.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: BGB, EnWG 2011, StromNZV

Die Autoren befassen sich mit der Rechtsgrundlage für die Implementierung von Blockchainanwendungen im Energiesektor, wie beispielsweise beim Energiehandel und Systemdienstleistungen. Hierzu erläutern die Autoren zunächst die Funktionsweise der Blockchain sowie die für die Anwendung relevanten "Smart contracts". Anschließend gehen sie kurz auf erste Pilotprojekte zur Erprobung der Blockchain im Energiemarkt ein und klären anschließend den rechtlichen Rahmen zu den "Smart contracts", zu regulatorischen Vorgaben und dem Datenschutz sowie zur Beweislast bzgl.

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Rechtsprechung– EnVR 12/17
Aktenzeichen: EnVR 12/17
Gesetzesbezug: EnWG 2011, StromNEV

Sachverhalt: Die Antragstellerin bezog in den Jahren 2004 bis 2009 aus dem Netz der Beteiligten elektrische Energie für den eigenen Verbrauch. Im Mai 2012 ließ sie auf der Grundlage der Verbrauchs- und Kapazitätswerte und der von der Beteiligten bei der Berechnung des physikalischen Pfads angesetzten Kosten die individuellen Netzentgelte für den Zeitraum vom 1. August 2005 bis zum 31. Dezember 2009 ermitteln, die deutlich unter den allgemeinen Netzentgelten lagen.

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Rechtsprechung– 8 U 119/17

Leitsätze: Unter Geltung der §§ 37 EEG 2009 und 37 EEG 2012 unterfielen Stromlieferungen an den Betreiber eines geschlossenen Verteilernetzes auch insoweit der EEG-Umlage, als der Strom infolge des Transports im geschlossenen Verteilernetz als

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Studie

In dem Impulspapier "Stromnetze für 65 Prozent Erneuerbare bis 2030 - Zwölf Maßnahmen für den synchronen Ausbau von Netzen und Erneuerbaren Energien" wird in einem ersten Fragenkomplex der Ausbaubedarf an Photovoltaik und Windenergie ermittelt, der zur Erreichung der 65 Prozent Erneuerbaren Energien im Stromsektor nötig ist. Im zweiten Teil der Studie werden angesichts des verzögerten Netzausbaus kurz- und mittelfristige Maßnahmen zur Integration dieses steigenden erneuerbaren Stromanteils in ein modernisiertes Bestandsnetz sowie zu dessen besserer Auslastung identifiziert.

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Aufsatz

Der Autor untersucht, welche Nachteile sich durch die Einführung des WindSeeG für laufende Genehmigungsverfahren von Offshore-Windparks ergeben und ob hierdurch gegen den verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz verstoßen wird. Hierzu betrachtet er die Änderungen des Rechtsrahmens durch die SeeAnlV und das WindSeeG sowie das EEG 2017 und EnWG.

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Politisches Programm

Sechster Monitoring-Bericht „Energie der Zukunft“ für das Berichtsjahr 2016 des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Erfüllung der Berichtspflichten der Bundesregierung nach den Vorgaben des EnWG und EEG (s. Anhang).

Der jährliche Monitoring-Bericht gibt einen datenbasierten Überblick über den Fortschritt bei der Umsetzung der Energiewende.

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Politisches Programm

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat eine aktualisierte Fassung ihres Leitfadens zum EEG-Einspeisemanagement veröffentlicht.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EnWG 2011, MsbG, StromNZV

In dem Artikel werden die Auswirkungen der Digitalisierung der Energiewende auf die Verantwortungsgebiete und Zusammenarbeit der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) und Verteilnetzbetreiber (VNB) sowie die gesetzlichen aktuellen und kommenden Regelungen untersucht, um die Notwendigkeit weiterer Gesetzesreformen aufzuzeigen. Die Autoren leiten den Artikel mit den Veränderungen im Energiesektor ein.

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Aufsatz

Der Autor beschäftigt sich in dem Artikel damit, wie Mieterstromverträge vertraglich zu gestalten sind. Hierzu geht er insbesondere auf die Anforderung nach § 42a EnWG 2011 sowie die Voraussetzungen nach EEG 2017 ein und gibt weitere Empfehlungen zum Inhalt des Vertrages über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.

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Rechtsprechung– VI-3 Kart 77⁄17 (V)
Aktenzeichen: VI-3 Kart 77⁄17 (V)

Sachverhalt: Die Beteiligte stellte als Bauträger 20 Reihenhäuser fertig, die durch ein von einem Dritten betriebenes BHKW mit Strom und Wärme beliefert werden. Dieses sowie alle Hausanschlüsse für Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation, der gemeinsame Zählerplatz sowie der Netzverknüpfungspunkt zum Netz der Beschwerdeführerin (Verteilnetzbetreiberin) wurden im Keller der Reihenhäuser Nr. 13 und 14 errichtet.

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Rechtsprechung– VI-3 Kart 48/17 (V)
Aktenzeichen: VI-3 Kart 48/17 (V)

Leitsätze:

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