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Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle eine Stellungnahme zu den Fragen abgegeben, ob § 100 Abs. 21 EEG 2023 auf Anlagen anwendbar ist, die bereits vor dem Inkrafttreten der Vorschrift (16.
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Gesetzentwurf
Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen (sog. Solarspitzen-Gesetz) verfolgt das Ziel, den Herausforderungen temporärer Erzeugungsüberschüsse in Zeiten erhöhter Einspeisung von Strom aus EE-Anlagen bei gleichzeitig geringem Stromverbrauch zu begegnen, indem die Flexibilität im Stromsystem erhöht wird.
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