Der Autor betrachtet in seinem Beitrag die Möglichkeiten der Einspeisevergütung von PV-Anlagen auf nicht Wohnzwecken dienenden Gebäuden im Außenbereich ab dem Jahr 2012.
In diesem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jewe
Die Autoren geben einen Überblick zur energierechtlichen Einordnung der Elektromobilität nach dem Energiewirtschaftsgesetz, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017, dem Stromsteuergesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2016. Sie erläutern ebenfalls, wie sich die Strompreisbestandteile für den Elektrizitätsbezug der Ladesäule zusammensetzen und nehmen Bezug auf die Ladesäulenverordnung und die Marktstammdatenregister-Verordnung.
Die Autorin gibt einen Überblick über die möglichen Erscheinungsformen virtueller Kraftwerke im Energiewirtschaftsrecht und die daraus resultierenden Rechtsfragen. Sie zeigt dabei die Anreize und Hemnisse für die Integration von Speichern, insbesondere auch von Elektrofahrzeugen, in virtuelle Kraftwerke auf. Sie geht zudem auf die Auswirkungen ein, die virtuelle Kraftwerke auf die Stromnetze haben könnten sowie auf das Vorhandensein gezielter ökonomischer Anreize für virtuelle Kraftwerke.
Der Autor prüft in seinem Beitrag, ob die Mieterstromförderung des EEG 2017 mit dem Beihilfenverbot der Europäischen Union vereinbar ist.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle die Frage vorgelegt, ob die Solaranlagen des Anlagenbetreibers
Die Autoren erörtern in ihrem Beitrag, ob die Anwendung einer zeitreihenbasierten Verlustanalyse zu einer besseren Ertragsprognose und damit qualitativ hochwertigeren Windgutachten führt. Sie erläutern hierzu das wirtschaftliche Motiv einer möglichst genauen Prognose, ihre Vorgehensweise und das Ergebnis ihrer Analyse.
Im Beitrag bemängelt der Autor die Diskrepanz zwischen dem übergeordneten politischen Klimaziel der Dekarbonisierung und den im EEG 2017 festgelegten, reduzierten Ausbaupfaden - insbesondere für Windenergie. Hierbei bringt er mögliche Konzessionsabgaben für die Nutzung der Windenergie ein, kritisiert die Eigentumstrukturen der Energieinfrastruktur und schlägt eine direktere Beteiligung von Bürgern und einzelnen Regionen vor.
Der Autor analysiert die Ergebnisse der Ausschreibungen für Windenergie an Land im Hinblick auf den Anteil der Bürgerenergiegesellschaften und kritisiert in seinem Beitrag die entsprechenden privilegierenden Regelungen im EEG 2017 als dem eigentlichen Ziel des Schaffens einer Akzeptanz der Energiewende entgegenwirkend.
Die Autorin stellt die besonderen Ausschreibungsregelungen für Biomasseanlagen nach den §§ 39 bis 39 h EEG 2017 dar. Sie erläutert dabei zunächst die Modalitäten zur Teilnahme an den Ausschreibungen für neue Biomasseanlagen, darunter: Anforderungen an die Gebote, Sicherheiten, Höchstwert, Ausschluss von Geboten, Erlöschen von Zuschlägen, Änderungen nach Erteilung des Zuschlags sowie besondere Zahlungsbestimmungen.
Die Clearingstelle hat am 27. März 2018 den Hinweis zum Thema »750-kW-Grenze bei PV« beschlossen.
Die Autoren betrachten in ihrem Beitrag die Entwicklung der auf die EEG-Umlage bezogenen Privilegierung des Verbrauchs von eigenerzeugtem Strom sowie die Behandlung von Bestandsanlagen. Dabei gehen sie auf verschiedene Eigenerzeugungskonzepte ein und prüfen die geltenden Bestandsschutzregelungen.
Die Autorin weist im Artikel auf die Verjährung von etwaigen (Nach- bzw. Rück-) Zahlungsansprüchen zwischen Anlagenbetreiber und Netzbetreiber hin. Hierbei geht sie auf die unterschiedlichen Verjährungsfristen und Anspruchsgrundlagen (u.a. auch Schadensersatz und Gewährleistung) ein und gibt Anlagenbetreibern Hinweise zur rechtzeitigen Durchsetzung der Ansprüche.
Vorabinformation:
Unter bestimmten Bedingungen ja.
Ein stationärer Speicher ist im Sinne des EEG in Betrieb genommen, wenn
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 18. September 2017 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde für die Förderung von Biomasseanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. September 2017.
Sachverhalt: Zwischen einem Fotovotaikanlagenbetreiber und einem Netzbetreiber ist streitig, ob sich der Vergütungsanspruch des Anlagenbetreibers bei einer zunächst unterbliebenen Meldung seiner am 30. März 2012 in Betrieb genommenen Fotovoltaikanlage an die Bundesnetzagentur (BNetzA) für den Zeitraum vom 24. August 2012 bis zum 31.
Sachverhalt: Zwischen einem Fotovotaikanlagenbetreiber und einem Netzbetreiber ist streitig, ob sich der Vergütungsanspruch des Anlagenbetreibers bei einer zunächst unterbliebenen Meldung seiner am 30. September 2012 in Betrieb genommenen Fotovoltaikanlage an die Bundesnetzagentur (BNetzA) für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis zum 31.
Der Beitrag untersucht die historische und aktuelle Rechtslage zur Nutzung von Stromspeichern vor dem Hintergrund der EEG-Umlage-Belastung.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob das BHKW der Anspruchstellerin, welches aus einer Vor-Ort-Anlage herausversetzt wurde und
In dem Positionspapier "Kraft-Wärme-Kopplung in Nordrhein-Westfalen - Eine Technologie mit Zukunft" stellt die Arbeitsgruppe 4 des Netzwerks Kraftwerkstechnik NRW unter Verbändebeteiligung die Vorzüge der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sowie deren Beitrag zur Energiewende vor und plädiert für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen bzw. einen weiteren Ausbau der KWK.