Die Clearingstelle hat am 11. Dezember 2018 ein Empfehlungsverfahren zu Anwendungsfragen des MsbG (Teil 3) eingeleitet. Die verlängerte Frist zur Abgabe von Stellungnahmen läuft bis zum 11. März 2019. Weiterlesen
Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle EEG eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob der Grundversorger gegen den Anlagenbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der Entgelte (Grundpreis, Abrechnung, Messpreis, Wartungskosten) für die Bezugsseite des Zweirichtungszählers hat, wenn und soweit die in Volleinspeisung betriebene Fotovoltaikanlage des Anlagenbetreibers keinen Strom bezieht (im Ergebnis verneint). Weiterlesen
Werden zu Solaranlagen, die dem Marktintegrationsmodell unterfallen (MIM-Anlagen) EEG-Anlagen hinzugebaut, die nicht dem Marktintegrationsmodell unterfallen (Nicht-MIM-Anlagen), ist die Regelung des § 33 Abs. 4 EEG 2012 zu beachten (vgl. dazu den Hinweis 2013/19 der Clearingstelle EEG, insbesondere die Abschnitte 2.3.1 bis 2.3.4 sowie die Messschaltbilder in den Anhängen 3.4 bis 3.7 zu typischen Fallkonstellationen). Weiterlesen
Grundsätzlich nicht. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Anlagenbetreiberin oder der Anlagenbetreiber berechtigt ist, den Messstellenbetrieb selbst vorzunehmen, und den Messstellenbetrieb vollständig - einschließlich der Messdienstleistung - übernimmt. Weiterlesen
Grundsätzlich gelten für die Installation die Fristen, die die Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreiber in dem Vertrag zum Einbau der Messeinrichtung mit ihren Auftragnehmern vereinbart haben. Kommen Auftragnehmer (also z.B. der grundzuständige Messstellenbetreiber oder ein Dritter im Sinne von § 5 MsbG) dem vertraglich geregelten Einbau nicht fristgemäß nach, können die Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreiber ggf. zivilrechtlich gegen den Auftragnehmer vorgehen. Weiterlesen
Mit Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) am 2. September 2016 haben sich die Regelungen zur Messung für EEG-Anlagen grundlegend geändert. Es gilt § 10a EEG 2017, wonach für den Messstellenbetrieb (auch) für EEG-Anlagen die Regelungen des MsbG einschlägig sind. Weiterlesen
Clearingstelle EEG|KWKG – neutrale Einrichtung zur Klärung von Streitigkeiten und Anwendungsfragen des EEG und des KWKG, betrieben im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Trägerin:
RELAW GmbH – Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien
GF: Agnès Reinsberg AG Charlottenburg HRB 107788 B
USt-IdNr.: DE 255468643
Die Clearingstelle EEG|KWKG ist nichtselbständiger Geschäftsbereich der RELAW GmbH – Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien ohne eigene Rechtspersönlichkeit.