Die Autorinnen beleuchten Rechtsschutzmöglichkeiten für Projektierer von Windenenergieanlagen an Land, die an künftigen Ausschreibungsverfahren im Rahmen des EEG 2016 teilnehmen möchten.
Die Autoren befassen sich in Ihrem Beitrag mit etwaigen Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Rückforderungspflicht der Netzbetreiber im Sinne des § 57 Abs. 5 EEG 2014 und erläutern neben den aufsichtsrechtlichen Konsequenzen aus dem EEG 2014 die zivilrechtlichen Folgen.
Der Autor untersucht die Leitfäden und Positionspapiere der Bundesnetzagentur (BNetzA) und deren faktische Bindungswirkung. Dafür prüft er deren Rechtsnatur und ihre Wirkungen und die Grenzen, innerhalb derer sich die BNetzA bewegen sollte. Abschließend analysiert er drei Leitfäden bzw. Positionspapiere der BNetzA kritisch.
Die Autoren gehen in ihrem Beitrag auf die Testierungspflicht gemäß § 72 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014 und die Auslegung des § 75 EEG 2014 zur Testierung ein und thematisieren die Fristenregel für Anlagen- und Netzbetreiber gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern.
Die Autoren stellen in diesem Artikel das Ausschreibungsverfahren für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Pilotprojekt 2015 dar. Sie geben einen weitreichenden Überblick über die einzelnen Regelungen der Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV), u.a. wird dabei auf Fragen zur Erteilung von Förderberechtigungen und zum Rechtsschutz eingegangen.
Die Autoren untersuchen in diesem Beitrag Inhalt und Reichweite des § 7 der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV), der die Erhebung der EEG-Umlage von Letztverbrauchern und Eigenversorgern regelt.
Die Autoren beschäftigen sich in ihrem Beitrag mit dem Inhalt und der Reichweite von § 7 der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV), welche am 20. Februar 2015 in Kraft getreten ist. Die Vorschrift trifft Regelungen zur Erhebung der EEG-Umlage von Letzverbrauchern und Eigenversorgern.