In dem schiedsrichterlichen Verfahren war zu klären, ob für den Strom, der in den geplanten Solaranlagen mit einer Leistung von 20 MW erzeugt werden soll, ein Zahlungsanspruch gemäß §§ 37 Abs. 1 Nr. 2, 38 ff. EEG 2017 besteht. Insbesondere war zu entscheiden, ob die Solaranlagen auf einer sonstigen baulichen Anlage errichtet werden und ob der Förderanspruch ausgeschlossen ist, wenn es sich bei der Vorhabensfläche zugleich um eine Konversionsfläche handelt. Weiterlesen
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob es sich bei der ehemals als Lehr- und Feldflugplatz genutzten Vorhabensfläche um eine Konversionsfläche aus militärischer Nutzung gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 3 c) cc) EEG 2014 und gemäß §§ 55, 88 EEG 2014 i.V.m. § 6 Abs. 3 Nr. 6 b), § 22 Abs. 1 Nr. 2 b) bb) FFAV handelt (im Ergebnis bejaht). Weiterlesen
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 8. Dezember 2016 die Ergebnisse der sechsten Ausschreibungsrunde für die Förderung von Fotovoltaik-Freiflächenanlagen (FFA) bekannt gemacht. Es wurden 27 Gebote mit einem Gebotsumfang von 163 Megawatt (MW) bezuschlagt. Insgesamt waren 76 Gebote für Projekte mit einem Volumen von 423 MW für diese Ausschreibungsrunde eingegangen. Damit war das Ausschreibungsvolumen von 160 MW abermals mehrfach überzeichnet.
Der Beitrag erläutert das Ausschreibungsverfahren der finanziellen Förderung für Solarfreiflächenanlagen. Beleuchtet werden die allgemeinen Voraussetzungen, die zur erfolgreichen Teilnahme an den Verfahren erfüllt werden müssen, sowie die Prüfungs- und Zuschlagsverfahren. Außerdem gehen die Autoren u.a. auch auf die Übertragbarkeit von Zuschlägen und die Zahlung von Gebühren oder Strafzahlungen, ein.
Der Autor beleuchtet in seinem Beitrag Verfahrens- und Rechtsschutzfragen die sich unter dem Fördervergaberecht der Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) ergeben.
Die Autoren untersuchen in diesem Beitrag mögliche planungsrechtliche Voraussetzungen, welche bei zukünftigen Ausschreibungen von Windenergieanlagen (WEA) eine Rolle spielen könnten.
Clearingstelle EEG|KWKG – neutrale Einrichtung zur Klärung von Streitigkeiten und Anwendungsfragen des EEG und des KWKG, betrieben im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Trägerin:
RELAW GmbH – Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien
GF: Agnès Reinsberg AG Charlottenburg HRB 107788 B
USt-IdNr.: DE 255468643
Die Clearingstelle EEG|KWKG ist nichtselbständiger Geschäftsbereich der RELAW GmbH – Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien ohne eigene Rechtspersönlichkeit.