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Suche in EEG 2012

Angezeigt werden Ergebnisse 776 - 798 von 798 gesamt (Seite 32 von 32).
Häufige Rechtsfrage Nr.

Nein.

Zwar sind Netzbetreiber grundsätzlich verpflichtet, Anlagen unverzüglich vorrangig an ihr Netz anzuschließen, auch wenn wenn der Anschluss die Optimierung, Verstärkung oder den Ausbaus des Netzes im Sinne des § 12 EEG 2023 erfordert.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Unter dem EEG 2004 und allen nachfolgenden EEG-Fassungen:.

Ja. Hier gibt es keine Vorschrift, die die Vergütung ausschließt, wenn die Anlage (vollständig oder anteilig) der Bundesrepublik oder einem Bundesland gehört.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Die Vergütung einer bereits bestehenden Solaranlage bleibt beim Zubau weiterer Anlagen bestehen. Für die nachträglich zugebauten weiteren Solaranlagen erfolgt eine neue Berechnung der EEG-Vergütung. Denn nach dem EEG ist jedes neue Modul eine Anlage mit einem eigenen Inbetriebnahmedatum und entsprechendem eigenen Vergütungssatz.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

In den meisten Fällen ja.

Bei vielen Freiflächenanlagen muss die Anlage entweder im Bereich eines beschlossenen Bebauungsplans (§ 30 BauGB) oder auf einer Fläche errichtet werden, für die ein Verfahren nach § 38 Satz 1 BauGB (z.B. Planfeststellungen) durchgeführt worden ist.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Jedenfalls nicht aufgrund des EEG. Anlagenbetreiberinnen und -betreiber müssen im Hinblick darauf, dass die gesetzlichen Vergütungs- bzw. Fördersätze im EEG stets ohne Umsatzsteuer angegeben werden, ihrem Netzbetreiber jedoch mitteilen, ob sie als Unternehmerinnen bzw. Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt sind oder nicht.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Das EEG ordnet in verschiedenen Vorschriften an, dass Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber bestimmte Voraussetzungen ihres Vergütungsanspruches durch das Gutachten eines Umweltgutachters oder einer Umweltgutachterin nachweisen. Auskünfte zur Tätigkeit der Umweltgutachterinnen und Umweltgutachter erhalten Sie bei der:

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Das hängt davon ab, ob die PV-Anlage zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 30. Juni 2010 oder zwischen dem 1. Juli 2010 und dem 30. März 2012 in Betrieb genommen wurde.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Nein, seit dem 1. Januar 2016 nicht mehr.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Nein.

 

Denn gemäß § 44b Abs. 5 EEG 2013 kann aus dem Erdgasnetz entnommenes Gas nur dann in einer Anlage verstromt und nach dem EEG vergütet werden, wenn (bilanziell) die entsprechende Menge Biogas, Deponie-, Klär-, Gruben- oder Speichergas

 „an anderer Stelle im Bundesgebiet

in das Erdgasnetz eingespeist worden ist.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Es ist nach dem EEG grundsätzlich zu unterscheiden zwischen dem Zeitpunkt, ab dem der Förderanspruch besteht, und dem Zeitpunkt, der für die Bestimmung des Fördersatzes (also der Vergütungshöhe nach Abzug der Degression) maßgeblich ist:

I. Beginn des Anspruches auf finanzielle Förderung

Der Förderanspruch besteht ab dem Zeitpunkt,

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Anknüpfungspunkt für den Beginn der Vergütungszahlungen ist gemäß § 21 Abs. 1 EEG 2009 und 2012 der Zeitpunkt, ab dem der Generator erstmals Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt und in das Netz eingespeist hat - also nicht der Inbetriebnahmezeitpunkt der Anlage, auf den die Vorgänger- und Nachfolgeregelungen abstellen.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Ja. Grundsätzlich sind schwimmende PV-Anlagen unter der jeweilig geltenden Fassung des EEG als bauliche Anlage förderfähig, wenn die Voraussetzungen einer sonstigen baulichen Anlage vorliegen (siehe 1).

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Aufsatz

Die Autoren behandeln in ihrem Beitrag die Stellungnahme 2020/1-IV/Stn der Clearingstelle EEG | KWKG, in der die Clearingstelle auf Ersuchen des LG Lüneburg die Frage klärte, unter welchen Voraussetzungen der Anspruch auf den

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Aufsatz

Der Aufsatz befasst sich mit dem gesetzlich geregelten Anspruch auf Auszahlung angemessener Abschläge in einstweiligen Verfügungsverfahren nach § 83 EEG 2014. Der Autor stellt die Entscheidungen verschiedener Gerichte zu diesem Thema dar, die den Anwendungsbereich häufig sehr restriktiv auslegen.

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Studie

Der Anwendungshinweis des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) soll Klarheit über die technischen Anforderungen gemäß § 6 Abs. 2

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Aufsatz

Die Autorinnen stellen in ihrem Beitrag das Votum 2020/71-II vor.  In diesem hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin einen Anspruch darauf hat, dass der Strom aus den Modulen, welche die ursprünglich installierten Module ersetzt haben, weiterhin zu dem im Januar 2006 gültigen Vergütungssatz vergütet wird (im Ergebnis nur für einen Teil der Module bejaht).

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