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Suche in EEG 2012

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Aufsatz

Die Autorinnen geben einen Überblick über ausgewählte Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG. Danach hat diese im Berichtszeitraum sowohl den

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Aufsatz

Die Autoren beschäftigen sich in ihrem Beitrag mit Praxisfragen für Biogaslanlagen nach dem Urteil des BGH vom 23. Oktober 2013 (Az. VIII ZR 262/12). Insbesondere bewerten sie dabei die Entscheidungsgründe des Bundesgerichtshofs und gehen auf die Auswirkungen des Urteils für Satelliten-Blockheizkraftwerke ein.

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Aufsatz

Die Autoren diskutieren das im Sondergutachten der Monopolkommission vom September 2013 vorgeschlagene schwedische Quotenmodell eine Alternative zum Modell der Einspeisevergütung in Deutschland darstellen könnte.

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Aufsatz

Der Autor diskutiert die Vereinbarkeit des Rechts der Erneuerbaren Energien mit dem Europarecht unter beihilferechtlichen Gesichtspunkten. Dabei geht er sowohl auf die Vereinbarkeit des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit der Warenverkehrsfreiheit als auch auf den Meinungsstreit um die Beihilfeeigenschaft der EEG-Förderung ein.

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Aufsatz

Die Autoren untersuchen, ob das deutsche EEG-Fördersystem mit dem europäischen Wettbewerbsrecht vereinbar ist. Dabei gehen sie auf die unionsrechtliche Bewertung räumlich differenzierter Einspeisevergütungen, den Einsatz von Phasenschiebern an Grenzkuppelstellen sowie die Zulässigkeit von Ausschreibungsmodellen zur Steuerung des Zubaus Erneuerbarer Energien ein.

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Aufsatz

Die Autoren geben einen Überblick über die rechtlichen Herausforderungen, die sich bei der Umsetzung eines Repowering-Projektes ergeben. Er geht dabei sowohl auf den Erwerb der bestehenden Windenergieanlagen, die gesellschaftsrechtliche Strukturierung, die Flächensicherung als auch auf die öffentlich-rechtlichen Herausforderungen ein.

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Rechtsprechung– 2 U 61/12

Zum Anlagenbegriff gem. § 3 Nr. 1 EEG 2009 bei einer Biogasanlage mit einem Gas-Otto-Motor und einem Fermenter, die im Jahr 2004 errichtet und deren Gas-Otto-Motor anschließend um zwei Gasturbinen erweitert wurde, die ebenfalls an den bestehenden Fermenter angeschlossen und im Jahr 2009 durch eine Gasturbine ausgetauscht wurden: Es liege nur eine Anlage i.S.v.

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Aufsatz

Die Autorin bewertet ein mögliches Entfallen der EEG-Umlage-Befreiung für selbst erzeugten und eigenverbrauchten Strom aus rechtlicher Sicht.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2012, EnWG 2011

Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit verschiedenen Mietmodellen für PV-Anlagen im Bereich des Eigenverbrauchs mit einem oder mehreren Mietern. Dabei geht er insbesondere auf die Risiken entsprechender Verträge, die Abgrenzung zur Stromüberlassung und die Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage ein.

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Aufsatz

Der Artikel beleuchtet die Gründe für die bislang wenig etablierte Direktvermarktung von Solarstrom und stellt demgegenüber bereits existierende Geschäftsmodelle und Konzepte von Direktvermarktern am deutschen Strommarkt vor.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Dies richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls.

Die Beurteilung, ob eine Maßnahme noch unverzüglich erfolgte, bedarf der Klärung im jeweiligen Einzelfall. „Unverzüglich“ bedeutet ohne schuldhaftest Zögern im Sinne von § 121 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach werden die Angaben der Parteien zu der Planung, den Arbeitsschritten, der Bestellung, den Lieferfristen und der Errichtung von netztechnischen Einrichtungen dahingehend gewürdigt, ob eine schnellere Erledigung möglich gewesen war und ob die Maßnahmen erforderlich waren.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Ja.

Erst das Netzanschlussbegehren führt dazu, dass ein Rechtsverhältnis zwischen Anlagenbetreiberin bzw. -betreiber und Netzbetreiber entsteht sowie Rechte und Pflichten zu beachten sind.

Bitte lesen Sie auch die Häufigen Rechtsfragen

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Votum 2014/3– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2014/3
Gesetzesbezug: EEG 2012 § 33

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber gemäß § 33 EEG 2012 einen Anspruch für sogenannte Gebäudeanlagen für den Strom, der in den beiden Fotovoltaikinstallationen (jeweils 69,92 kWp) in einem Gewerbegebiet erzeugt und in das Netz des Netzbetreibers eingespeist wird, haben (im Ergebnis bejaht).

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Hinweis 2013/1– Clearingstelle EEG

Die Clearingstelle EEG hat am 15. Juli 2014 den Hinweis zu dem Thema „Abschlagszahlungen und Marktintegrationsmodell im EEG 2012“  beschlossen.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2012 § 27a, BioAbfV

Der Beitrag gibt einen Überblick über den Stand und die Perspektiven der Abfall- und Reststoffvergärung in Deutschland. Dabei beleuchten die AutorInnen zunächst das Potenzial und die tatsächliche Nutzung vergärbarer Abfälle und Reststoffe sowie den Substrateinsatz in Biogas-, Biomethan- und Bioabfallvergärungsanlagen und liefern aktuelle Zahlen zu Bioabfallvergärungsanlagen in Deutschland.

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Aufsatz

Der Autor analysiert den Rechtsrahmen im Bereich der Bioabfall- und Reststoffverstromung unter dem EEG 2012. Hierbei beleuchtet er unter anderem die Förderung für die Vergärung von Bioabfällen und kleine Biogasanlagen zur Vergärung von Gülle. Abschließend wird ein Ausblick auf die möglichen Änderungen mit Inkraftreten des EEG 2014 gegeben.

 

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EnWG 2011, EEG 2012

Die Autoren analysieren in ihrem Beitrag grundsätzliche und aktuelle Fragen des institutionellen Stromsektordesigns im Bereich der Erzeugung, wobei sie ihren Fokus auf die Bereitstellung und Finanzierung von Stromerzeugungskapazität legen. Sie befassen sich zunächst mit dem Zielsystem, welches sie ihrer Analyse zugrunde legen und stellen sodann das "Energy-Only-Markt"-Modell sowie das "Kapazitätsinstrumente"-Modell dar.

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Aufsatz

Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit den Entwicklungen auf dem Stromerzeugungsmarkt im Jahr 2013. Er geht zunächst auf Stilllegungsverbote und die Netzreserve als Maßnahmen zur Gewährleistung der Systemstabilität bei der Stromversorgung ein und erörtert sodann die Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) "Redispatch" (BK6-11-098 v. 30.10.2012) und "Redispatch Vergütung" (BK8-12-019 v. 30.10.2012).

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Rechtsprechung– 11 B 137/14

Sachverhalt: Der Antragsteller begehrt im einstweiligen Rechtsschutz die Ausstellung der Bescheinigung nach § 27 Abs. 5 Satz 1 EEG 2009/2012, um gegenüber dem Netzbetreiber den Formaldehydbonus geltend machen zu können.

Entscheidung: Verneint.

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Rechtsprechung– 11 B 137/14

Zu der Frage, ob die in § 46 Nr. 3 EEG 2009/2012 bestimmte Frist eine Ausschlussfrist ist (hier: verneint.

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Rechtsprechung– 11 B 137/14

Sachverhalt: Ein Anlagenbetreiber begehrt den Erlass einer einstweiligen Anordnung für die Ausstellung einer Bescheinigung über die Einhaltung der Formaldehygrenzwerte nach der TA Luft (§ 27 Absatz 5 Satz 1 EEG 2009 bzw. EEG 2012 in der bis zum 31. Dezember 2012 gültigen Fassung) zur Geltendmachung des Formaldehydbonus für seine Biogasanlage.

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