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Suche in EEG 2012

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Bestimmung der installierten Leistung bei Solaranlagen

Für die Bestimmung der „Leistung“ bzw. der „installierten Leistung“ bei Solaranlagen kommt es auf die elektrische (Nenn-)Wirkleistung der Module im Sinne der Legaldefinition der installierten Leistung  (§ 3 Nr. 31 EEG 2023) an, also auf die (Modul-)Leistung in Gleichspannung, die die Anlage bei bestimmungsgemäßem Betrieb technisch erbringen kann.

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Votum 2021/8-IV– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob (und seit wann) für die Biogasanlage der Anlagenbetreiberin ein Anspruch auf die Flexibilitätsprämie besteht, auch wenn nicht jederzeit die volle installierte Leistung in das Netz für die allgemeine Versorgung eingespeist werden konnte (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

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Rechtsprechung– 6 U 71/19
Aktenzeichen: 6 U 71/19

Sachverhalt: Der Direktvermarkter fordert Erstattung der Ausgleichsenergiekosten verursacht durch Einspeisemanagementmaßnahmen des Netzbetreibers. Durch die Differenzen im Bilanzkreis des Direktvermarkters zwischen realen Einspeisemengen und angekündigten Strommengen musste dieser Ausgleichsenergie kaufen.

Ergebnis: Verneint.

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Aufsatz

Ende 2020 sei die EEG-Vergütung für die ersten Windkraftanlagen ausgelaufen. In diesem Zusammenhang befasst sich der Autor mit der Frage, worauf es bei der Bewertung und Prüfung eines Weiterbetriebs von Windenergieanlagen (BPW) ankommt. Dabei seien zunächst der bauliche Zustand der Anlage und deren Lastreserven zu ermitteln. Weiterhin seien die Daten über Windverhältnisse am Standort auszuwerten. Es sei auch wichtig, das BPW-Gutachten rechtzeitig vor Ablauf der Entwurfslebensdauer zu veranlassen.

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Aufsatz

Die Autoren behandeln in ihrem Beitrag zum einen die Stellungnahme 2020/1-IV/Stn der Clearingstelle EEG | KWKG, in der die Clearingstelle auf Ersuchen des LG Lüneburg die Frage klärte, unter welchen Voraussetzungen der Anspruch auf den

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Rechtsprechung– 14 C 3761/20

Sachverhalt: Ein PV-Anlagenbetreiber erhielt für seine im Rahmen des Marktintegrationsmodells eingespeisten Strommengen eine Vergütung nach dem EEG.

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Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 11. Mai 2021 die Handlungsempfehlungen veröffentlicht, die der Runde Tisch zur Anwendung von § 50a Absatz 1 Satz 2 EEG 2021 - Flexibilisierung von Biogasbestandsanlagen - beschlossen hat.

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Rechtsprechung– 7 U 71/20

Leitsatz des Gerichts:

1. Der Erwerber von inzwischen abgeschalteten, demontierten und eingelagerten Photovoltaikmodulen eines Solarkraftwerks hat gegen den Verteilnetzbetreiber, an dessen Stromnetz das Kraftwerk angeschlossen war, aus keinem Rechtsgrund einen eigenen Anspruch auf Ausstellung einer Bescheinigung, wonach diesen Modulen ein bestimmtes Inbetriebnahmedatum anhafte.

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Politisches Programm

Im Anhang finden Sie von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zur Verwendung für den runden Tisch eingereichte Dokumente (z.B. Informationsmaterialien oder  Lösungsvorschläge).

Der Anhang wird laufend aktualisiert.

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Rechtsprechung– XIII ZR 18/19
Aktenzeichen: XIII ZR 18/19

Sachverhalt: Zur Frage, ob ein Anlagenbetreiber vom Netzbetreiber Ersatz für die entgangene Einspeisevergütung aufgrund von Netzausbaumaßnahmen verlangen kann.

Ergebnis: Verneint.

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Rechtsprechung– XIII ZR 17/19

1. Wird die Einspeisung aus einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien unterbrochen, weil der betreffende Netzabschnitt zur Durchführung von Netzausbaumaßnahmen spannungsfrei geschaltet werden muss, liegt keine Maßnahme des Einspeisemanagements vor.

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Rechtsprechung– 7 O 107/19  

Sachverhalt: Im Verfahren ist strittig, wer die Person des Anlagenbetreibers in einem Scheibenpachtmodell ist und die damit zusammenhängende Frage, ob eine Eigenversorgung vorliegt. Die Übertragungsnetzbetreiberin als Klägerin fordert Auskunft und Testierung über die bezogenen Strommengen aus dem Kraftwerk der Beklagten sowie Zahlung der entsprechenden EEG-Umlage.

Ergebnis: Bejaht.

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Rechtsprechung– 6 U 129/19
Aktenzeichen: 6 U 129/19

Sachverhalt: Gegenstand des Rechtsstreites stellt der Zeitpunkt der Inbetriebnahme von Windkraftanlagen in einem Windpark und die in diesem Zusammenhang stehende Dauer des Förderanspruchs dar. Vorliegend wurden die Windkraftanlagen in dem Windpark sukzessive über den Jahreswechsel 2000 und 2001 in Betrieb genommen. Die Beklagte vertrat die Auffassung, ein provisorischer Netzanschluss habe bereits bestanden und es sei eine rollierende Inbetriebnahme erfolgt.

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Rechtsprechung– VII R 36/18

Leitsätze:

1. Der Begriff des Betreibenlassens in § 9 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b StromStG setzt eine Möglichkeit der Einflussnahme an den Betreiber voraus, die rechtlicher, wirtschaftlicher oder tatsächlicher Natur sein kann.

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Aufsatz

Die Autorin diskutiert in ihrem Beitrag die Entscheidung des BGH zum Begriff der "unmittelbaren räumlichen Nähe" bei der Feststellung einer Anlagenzusammenfassung.

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Votum 2020/62-IV– Clearingstelle EEG|KWKG

In diesem Votumsverfahren mit grundsätzlicher Bedeutung war zu klären, ob die Biogasanlage der Anlagenbetreiberin gemäß § 3 Abs. 4 Alt. 2 EEG 2004 im Jahr 2008 erneuert und neu in Betrieb genommenen wurde (im Ergebnis bejaht).

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Rechtsprechung– 8 C 19.19
Aktenzeichen: 8 C 19.19

Leitsätze des Gerichts:

1. § 41 Abs. 5 EEG 2012 setzt die Selbstständigkeit des Unternehmensteils im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vor Stellung des Antrags voraus.

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Aufsatz

Der Autor befürchtet, dass die schwankende Verfügbarkeit der Energieträger Wind und Sonne die Stabilität der Stromnetze gefährden und zu einer Unterversorgung mit elektrischer Energie führen könne. Er zeigt, dass der von der Bundesregierung vorgesehene Ausbau der erneuerbaren Energien und die damit einhergehende Abschaltung der Kernkraftwerke und das Zurückfahren der Kohleverstromung nicht wie vorgesehen möglich seien, ohne die Versorgungs- und Netzsicherheit zu gefährden. Langfristig könne eine stabile Energieversorgung nur durch die Bereitstellung von Speichern gemeistert werden.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2012, EEG 2014, EEG 2017

Die Autoren leisten einen Beitrag zur derzeitigen Diskussion um die Sinnhaftigkeit der Nutzung von Biogas. Bioenergie sei seit einigen Jahren aufgrund seiner fehlenden ökonomischen Effizienz in die Kritik geraten. Obwohl der Sektor stagniere, erhalte er hohe Vergütungen durch das EEG.

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Aufsatz

Die Autoren skizzieren in ihrem Aufsatz die Entwicklung des Strommarktdesigns in den letzten 20 Jahren und identifizieren dabei besonders relevante "Triggermomente". Zunächst habe mit der Entflechtung der vertikal integrierten Wertschöpfungskette eine Liberalisierung des Strommarktes stattgefunden. Um 2010 sei ein zunehmender Ausbau der erneuerbaren Energien erfolgt, welcher in einer beschleunigten Energiewende kulminiert sei.

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Rechtsprechung– 3 U 1099/20

Sachverhalt: Eine Anlagenbetreiberin verlangt für die Verzögerung der Errichtung der Anbindungsleitung zum Anschluss ihrer Windenergieanlagen auf See eine Entschädigungszahlung von der Übertragungsnetzbetreiberin i.H.v. 19,4 ct/kWh und nicht wie von der Beklagten angeboten i.H.v. 19,0 ct/kWh.

Ergebnis: Bejaht.

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