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Suche in EEG 2012 § 32 Abs. 1 und 2

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Aufsatz

Photon stellt in seiner neuen Rubrik "Verfahren und Urteile" aktuelle Entscheidungen der Clearingstelle EEG sowie Gerichtsurteile aus der Photovoltaikbranche vor.

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Aufsatz

Dieser Beitrag behandelt PV-Freiflächen-Installationen, die auf Mülldeponien, ehemaligem Militärgelände oder ehemals wirtschaftlich genutzten Flächen errichtet werden. Nach Auffassung der Autorin werde oftmals vernachlässigt, dass im Zuge der Errichtung von PV-Installationen auf solchen Konversionsflächen umfassende Flächensanierungen stattfänden, von denen auch die Kommunen profitierten.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Es kommt auf die Art des Verkehrsweges und die konkreten Umstände der Stilllegung an.

Sinn und Zweck der Norm ist die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen auf verkehrlich genutzten Flächen, deren wirtschaftlicher Wert gemindert bzw. die durch Emissionen beeinträchtigt sind. Flächen entlang endgültig stillgelegter Verkehrswege sind aber keinen Einwirkungen mehr ausgesetzt.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Vor Inkrafttreten des EEG 2021 durften Freiflächenanlagen in einer Entfernung bis zu 110 Meter von der „befestigten Fahrbahn“ errichtet werden.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Nein.

Von den Regelungen im EEG, die sich auf Flächen „längs von Autobahnen“ beziehen, sind nur Straßen erfasst, die nach § 2 FStrG als Bundesautobahnen gewidmet und/oder nach StVO als Autobahnen beschildert sind. Sonstige Bundesstraßen sind keine Autobahnen im Sinne der Regelung. Eine nähere Begründung können Sie dem Hinweis 2011/8 unter Abschnitt 2.2 entnehmen.

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Aufsatz

Die Autoren widmen sich in ihrem Beitrag der Neuordnung der §§ 32, 33 EEG 2012 verglichen mit der alten Fassung des EEG 2009 und analysieren deren Systematik, stellen die Regelungen zur Vergütungshöhe dar und erläutern die Voraussetzungen des Vergütungsanspruchs für Freiflächenanlagen (Vergütungstatbestände im Überblick, Anlagen auf Konversionsflächen, Planerfordernis).

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Aufsatz

In diesem Beitrag werden zahlreiche Einzelnormen zur Energiespeicherung aus dem Recht der Energiespeicherung und dem Recht der Erneuerbaren Energien vorgestellt und bewertet.

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Hinweis 2011/8– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2011/8

Die Clearingstelle EEG hat am 28. Februar 2012 den Hinweis zu dem Thema „PV-Anlagen innerhalb eines Abstandes von 110 Metern zu Autobahnen oder Schienenwegen“ beschlossen.

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Studie

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat verschiedene Vergütungsberechnungsbeispiele zum EEG 2012 (in der bis zum 31. März 2012 geltenden Fassung) für alle Energieträger und Erzeugungsarten veröffentlicht (s. Anhang).

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Aufsatz
Die Autoren gehen auf die Möglichkeit der Errichtung von Freiflächenanlagen auf den 110 Meter breiten Randflächen entlang von Autobahnen und Schienenwegen gem. § 32 EEG 2009 ein. Sie beschreiben dabei die aus ihrer Sicht komplexe Erschließung und geben einen Ausblick auf die entsprechende Regelung im EEG 2012.
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Aufsatz

Der Autor geht in seinem Beitrag auf die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) definierte Vergütungsberechtigung von Flächen für Fotovoltaikanlagen sowie Änderungen in Bezug auf Freiflächenanlagen ein. Dabei betrachtet er insbesondere nutzbare Flächen in Gewerbe- und Industriegebieten sowie die damit in Zusammenhang stehenden Regelungen aus dem EEG.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Ja. Neben der als Globalstrahlung auf die Erde treffenden Sonnenstrahlung ist auch die (regenerative) Umgebungswärme vom Begriff der „solaren Strahlungsenergie" gemäß EEG umfasst. Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie sind demnach Anlagen, die neben Globalstrahlung auch (regenerative) Umgebungswärme direkt (Fotovoltaik) oder indirekt (z.B. solarthermische Kraftwerke oder Wärmedifferenzkollektoranlagen) zur Erzeugung von Strom nutzen (vgl.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Ja – wenn die jeweils geltenden weiteren Fördervoraussetzungen ebenfalls erfüllt sind. 

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Häufige Rechtsfrage Nr.

In den meisten Fällen ja.

Bei vielen Freiflächenanlagen muss die Anlage entweder im Bereich eines beschlossenen Bebauungsplans (§ 30 BauGB) oder auf einer Fläche errichtet werden, für die ein Verfahren nach § 38 Satz 1 BauGB (z.B. Planfeststellungen) durchgeführt worden ist.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Ja. Grundsätzlich sind schwimmende PV-Anlagen unter der jeweilig geltenden Fassung des EEG als bauliche Anlage förderfähig, wenn die Voraussetzungen einer sonstigen baulichen Anlage vorliegen (siehe 1).

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