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Rechtsprechung– 6 O 139/16
Leitsatz des Gerichts:
Die gesetzgeberische Entscheidung, welche § 17 Abs. 1 EEG 2012 zugrundeliegt, kann grundsätzlich nicht mit Billigkeitserwägungen korrigiert werden.
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Rechtsprechung– 18 O 259/14
Sachverhalt: Zu der Frage, ob die Anlagenbetreiberin von drei Fotovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt gegen die Netzbetreiberin einen Anspruch auf Zahlung der Einspeisevergütung für die Monate Juni 2014 bis Oktober 2014 aus abgetretenem Recht aus dem Einspeisevertrag vom 24. Oktober 2007 bzw. 9. November 2007 hat.
Ergebnis: Bejaht.
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