Sachverhalt: Zu der Frage, ob die Anlagenbetreiberin von drei Fotovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt gegen die Netzbetreiberin einen Anspruch auf Zahlung der Einspeisevergütung für die Monate Juni 2014 bis Oktober 2014 aus abgetretenem Recht aus dem Einspeisevertrag vom 24. Oktober 2007 bzw. 9. November 2007 hat. Weiterlesen
Clearingstelle EEG|KWKG – neutrale Einrichtung zur Klärung von Streitigkeiten und Anwendungsfragen des EEG und des KWKG, betrieben im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Trägerin:
RELAW GmbH – Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien
GF: Agnès Reinsberg AG Charlottenburg HRB 107788 B
USt-IdNr.: DE 255468643
Die Clearingstelle EEG|KWKG ist nichtselbständiger Geschäftsbereich der RELAW GmbH – Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien ohne eigene Rechtspersönlichkeit.