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Suche in EEG 2009 § 4

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Rechtsprechung– 2 C 115/21

Sachverhalt: Die Vorhabenträgerin beauftrage die Netzbetreiberin mit der Durchführung der Netzverträglichkeitsprüfung für den potentiellen Anschluss einer PV-Anlage. Die Kosten dieser Netzverträglichkeitsprüfung macht die Netzbetreiberin mit der Klage geltend. Demnach könne sich die Vorhabenträgerin aufgrund der Vorgaben des EEG nicht darauf berufen, dass diese Leistung unentgeltlich zu erbringen sei.

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Rechtsprechung– 7 U 71/20

Leitsatz des Gerichts:

1. Der Erwerber von inzwischen abgeschalteten, demontierten und eingelagerten Photovoltaikmodulen eines Solarkraftwerks hat gegen den Verteilnetzbetreiber, an dessen Stromnetz das Kraftwerk angeschlossen war, aus keinem Rechtsgrund einen eigenen Anspruch auf Ausstellung einer Bescheinigung, wonach diesen Modulen ein bestimmtes Inbetriebnahmedatum anhafte.

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Rechtsprechung– XIII ZR 17/19

1. Wird die Einspeisung aus einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien unterbrochen, weil der betreffende Netzabschnitt zur Durchführung von Netzausbaumaßnahmen spannungsfrei geschaltet werden muss, liegt keine Maßnahme des Einspeisemanagements vor.

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Rechtsprechung– I-14 U 4/16

Zu der Frage, ob durch gemeinsame Inbetriebnahme zweier Fotovoltaikinstallationen - wobei nur für die erste Installation ein Netzanschlussbegehren vor dem Stichtag der Übergangsregelung nach § 66 Abs. 18 Satz 2 EEG 2012 gestellt wurde -  eine neue, gemeinsame Projektidentität geschaffen wurde, mit der Folge, dass beide PV-Installationen mit dem neuen, niedrig

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Es ist nicht abschließend geklärt, ob eine solche Vereinbarung wirksam ist.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Nein. Denn die Netzverträglichkeitsprüfung des Netzbetreibers, um den Verknüpfungspunkt zu ermitteln, ist grundsätzlich unentgeltlich nach dem EEG durchzuführen.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Grundsätzlich nein, wenn entweder der bestehende Verknüpfungspunkt des Grundstückes der günstigste Verknüpfungspunkt ist oder der Netzbetreiber den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt mittels Netzverträglichkeitsprüfung ermittelt hat. Eine Ausnahme gilt nur, wenn das Verlangen nach einer Netzverträglichkeitsprüfung unbillig ist.

Näheres können Sie in dem

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Rechtsprechung– 2 U 72/11. EnwG

Leitsatz des Gerichts:

Zur Abgrenzung zwischen einer entschädigungspflichtigen Maßnahme des Einspeisemanagements und der Wahrnehmung der Systemverantwortung durch den Netzbetreiber gegenüber den Betreibern von Anlagen für die Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Grundsätzlich nein, es sei denn

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Rechtsprechung– 7 U 42/14

Leitsätze des Gerichts:

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Grundsätzlich nein.

Netzbetreiber sind verpflichtet, EEG-Anlagen unverzüglich und vorrangig an das Netz für die allgemeine Versorgung anzuschließen. Die Erfüllung dieser Pflicht dürfen sie nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig machen. Von den Bestimmungen des EEG dürfen Netzbetreiber nur in eng begrenzten Fällen abweichen.

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Rechtsprechung– 010 O 114/13
Aktenzeichen: 010 O 114/13

Sachverhalt: Zu der Frage, ob § 9 Abs. 3 EEG 2009, wonach den Netzbetreiber bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit keine Pflicht zur Optimierung, Verstärkung oder zum Ausbau des Netzes trifft, auf die sich aus § 5 Abs. 1 Satz 2 EEG 2009 ergebende Anschlusspflic

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Rechtsprechung– 2 O 120/11

Zu der Frage, ob der Anlagenbetreiberin ein Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens gemäß §§ 280 Abs. 1 und 2, 286 Abs. 1 BGB i.V.m. § 3 ff.

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Aufsatz
Die Autoren beschäftigen sich in diesem Beitrag mit der SDLWindV in ihrer bis zum 31. Dezember 2011 geltenden Fassung (gilt für Bestandsanlagen auch nach dem 1.
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Aufsatz

Die Autoren beschäftigen sich in diesem Beitrag mit dem Ausbau der Übertragungsnetzkapazitäten. Einleitend wird die Notwendigkeit dieser Netzerweiterungen im deutschen und europäischen Kontext erklärt. Anschließend werden die Regelungen vor und nach dem dritten Energiebinnenmarktpaket erläutert.

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Aufsatz
Die Autoren leiten ihren Beitrag mit einem wiederkehrenden Fallbeispiel ein, welches die Problematik der Wahl des richtigen Netzverknüpfungspunktes unter Einbeziehung der Interessen der Netz- und Anlagenbetreiber aufzeigt.
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Rechtsprechung– 22 O 352/11

Sachverhalt: Zu der Frage, ob einem Windenergieanlagenbetreiber ein Anspruch auf die Vergütung gemäß EEG 2009 bei Nichteinhaltung der Pflicht aus § 6 EEG 2009 (technische Vorgaben) zusteht. 

Ergebnis: Verneint.

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Aufsatz

Die Autoren geben einen kritischen Überblick über das Regelungssystem der SDLWindV (Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen) und die zugrundeliegenden Regelungen im EEG, insbesondere im Hinblick auf die unterchiedlichen Anlagekategorien. Sie gehen außerdem auf die technischen Anforderungen ein, die bei einem Anschluss von alten und neuen Windenergieanlagen über einen gemeinsamen Netzverknüpfungspunkt greifen.

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Rechtsprechung– I-21 U 163/10
Aktenzeichen: I-21 U 163/10

Zu der Frage, ob die Verlegung einer Parallelleitung zu einer bestehenden Anschlussleitung eine vom Netzbetreiber geschuldete Verstärkung (Ausbau) des Netzes gem. §§ 9 Abs. 1, 5 Abs. 4 EEG 2009 darstellt (hier: bejaht).

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Aufsatz

In diesem Beitrag wird dem Wachstum des Energierechtsbereichs Rechnung getragen. Die Autoren geben einen Überblick über das Energierecht mit seinem europarechtlichen Rahmen, dem EEG, dem EEWärmeG und dem allgemeinen Energiewirtschaftsrecht.

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Aufsatz

Der Beitrag befasst sich mit der Zulässigkeit von Optionsverträgen zwischen Übertragungsnetzbetreibern und Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreibern, mit denen sich letztere verpflichten, negative Regelenergie auf dem deutschen Minutenreservemarkt durch Abregeln der eigenen Anlage bereitzustellen und so zur Gewährleistung eines stabilen Netzbetriebs beizutragen.

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