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Suche in EEG 2009 § 34,§ 35,§ 36,§ 37 u. § 39

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Aufsatz

Der Beitrag stellt die infolge der Mitte Oktober präsentierten EEG-Umlage für 2011 ausgelösten Debatten um die Kosten der Erneuerbaren Energien und daran anknüpfende Forderungen insbesondere hinsichtlich der Solarstromförderung dar.

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Die EEG-Umlage für das Jahr 2011 beträgt:

3,530 ct/kWh

    

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Die EEG-Umlage für das Jahr 2010 beträgt:

2,047 ct/kWh

    

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Aufsatz

Die Autorin behandelt in ihrem Beitrag die wirtschaftliche und rechtliche Integration Erneuerbarer Energien durch die Ausgleichsmechanismus-Verordnung (AusglMechV) und stellt hierzu den Netzausbau, die Flexibilisierung von Angebot und Nachfrage sowie den Preisbildungsmechanismus in den Mittelpunkt ihrer Betrachtung.

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Aufsatz

Der Beitrag befasst sich mit der umstrittenen Frage, wie eine EEG-pflichtige Lieferung gemäß § 37 Abs. 1 EEG 2009 von einer EEG-freien Eigenversorgung abzugrenzen ist.

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Aufsatz

Die Autoren befassen sich mit der Möglichkeit, die Biogaseinspeisung durch ein Einspeisegesetz zu beschleunigen. Der bisherige mangelnde Zubau von angeschlossenen Aufbereitungsanlagen liege an den nicht wettbewerbsfähigen Preisen für Biogas im Vergleich zum Erdgas. Bei einem Einspeisegesetz nach dem Vorbild des EEG müsse aber vermieden werden, dass der Netzbetreiber die Funktionen eines Händlers übernehme, weil dies sonst einen Verstoß gegen das Entflechtungsgebot bedeutete.

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Aufsatz

Die Autoren gehen in ihrem Beitrag der Frage nach, wie sich der steigende Anteil von dezentralen Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien auf die Netzentgelte auswirkt. Dabei beleuchten sie eingehend die Aspekte des notwendigen Netzausbaus sowie die Regelungen zur Anrechnung vermiedener Netzentgelte. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die derzeitigen Regelungen in Gebieten mit hohem Anteil an dezentralen bzw.

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Rechtsprechung– 8 U 81/08
Zur Frage, ob sich die 4. Stufe des bundesweiten Ausgleichs auch auf inländische Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) erstreckt, die der Regelverantwortung eines ausländischen Übertragungsnetzbetreibers (ÜNB) unterstehen (hier bejaht: Im Sinne des § 14 Abs. 3 Satz 1 EEG 2004 bzw.
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Politisches Programm

Der „Monitoringbericht gemäß § 63 Abs. 4 EnWG i. V. m. § 35 EnWG“ berichtet in Bezug auf Erneuerbare Energien unter anderem über

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Aufsatz

Bisher war die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in zweifacher Hinsicht privilegiert, indem sichergestellt wurde, dass regenerativ erzeugter Strom vorrangig eingespeist und auch tatsächlich verbraucht wurde. Die Autoren gehen in ihrem Beitrag auf die Änderungen ein, die mit der Umstellung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus ab 2010 in Kraft treten.

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Politisches Programm

Die Bundesnetzagentur plant, die Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechV), nach der die Stromlieferanten ab 2010 nicht mehr verpflichtet sind, den Strom aus Erneuerbaren Energien (EEG-Strom) physikalisch abzunehmen, durch eine Ausführungsverordnung zu konkretisieren.

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Aufsatz
Der Beitrag untersucht die möglichen Auswirkungen, die die mit der AusglMechV ermöglichte Direktvermarktung regenerativen Stroms auf die Preisbildung an der Strombörse haben könnte.
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Rechtsprechung– 3 O 271/09

Zu § 59 EEG 2009 (hier: Gericht der Hauptsache, weil örtlich zuständig i.S.d. § 29 ZPO, sei bei Energielieferungsverträgen das Gericht am Ort der Energieabnahme.

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Rechtsprechung– 61 C 245/09 und 61 C 405/09
Aktenzeichen: 61 C 245/09 und 61 C 405/09

1. Entscheidung des AG Bad Sobernheim im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes (Urt. v. 31.8.2009 - Az. 61 C 245/09, s. Anhang):

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Aufsatz
Die AusglMechV modifiziert die Vorschriften des EEG 2009 zum bundesweiten Ausgleich (§§ 34 bis 39, §§ 53 und 54 EEG 2009).
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Gesetzentwurf

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 230. Plenarsitzung am 2. Juli 2009 beschlossen, der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechV) zuzustimmen. Den Wortlaut der im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Verordnung stellen wir Ihnen auf unserer Seite zur AusgleichMechV zur Verfügung. Dem voraus gingen:

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-08-226

Im Verfahren zur Festlegung von Bilanzkreisen für Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz hat die Bundesnetzagentur am 12. Mai 2009 den Beschluss BK6-08-226 gefasst. 

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Aufsatz
Der Beitrag stellt die wichtigsten Regelungen des EEG 2009 vor und versucht ein Resümee, in welchem Umfang gegenüber dem EEG 2004 Innovationen und/oder Veränderungen zu vermelden sind.
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Aufsatz
Die Frage, wie regenerativ erzeugter Strom direkt zu vermarkten sei, stellt ein in Politik und Branche kontrovers diskutiertes Thema dar.
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Aufsatz
Neben einer verschärften Netzausbaupflicht und der fragwürdigen Pflicht zur Vergütung virtuellen Grünstroms bringt die Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG 2009) auch einige positiv zu bewertende Regelungen für die Netzbetreiber mit sich. Besonders der geplante neue Wälzungsmechanismus und die Ermöglichung der Direktvermarktung von EEG-Strom geben den Netzbetreibern Grund zur Hoffnung.
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Aufsatz
Im Rahmen der EEG-Novelle 2009 gehört auch der Belastungsausgleich (EEG-Umlage) auf den Prüfstand, vor allem ist hier die Reichweite des „Eigenerzeugungsprivilegs“ weitgehend ungeklärt.
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Aufsatz
Das Energiewirtschaftsrecht ist zunehmend gekennzeichnet durch einen Wildwuchs an Begrifflichkeiten und eine fehlende Harmonisierung der Definitionen innerhalb der einzelnen Gesetze.
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