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Suche in EEG 2004

Angezeigt werden Ergebnisse 551 - 573 von 573 gesamt (Seite 23 von 23).
Aufsatz
Am 1.8.2004 ist das novellierte Gesetz über den Vorgang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) in Kraft getreten. Es löst das gleichnamige Gesetz vom 1.4.2000 ab. Der Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen.
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Aufsatz
Der Beitrag geht auf Fragen ein, die sich aus dem am 1.1.2004 in Kraft getretenen Fotovoltaikvorschaltgesetz für die Vergütung von Gebäude- und Freiflächenanlagen ergeben. Der Schwerpunkt des Beitrags liegt auf den Auslegungsproblemen, die sich aus § 11 Abs. 3 und § 11 Abs. 4 EEG ergeben.
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Aufsatz
Am 01.08.2004 ist das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (BGBl I, 1918) in Kraft getreten. Kern dieses Artikelgesetzes ist die Novellierung des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz, im Folgenden: EEG). Der Beitrag stellt die wesentlichen Grundsätze des neuen EEG in seinem rechtlichen und tatsächlichen Kontext vor.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 14, KWKG 2002
Besprechung von BGH, Urt. v. 22.12.2003, VIII ZR 90/02 VIII ZR 310/02. - Verf. stimmt den Entscheidungen zu, betont aber, dass diese nur für "Altverträge", die vor Inkrafttreten der gesestzlichen Mindestvergütungsregelungen geschlossen wurden, relevant sind.
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Rechtsprechung– 1 E 54/04 (V)
Aktenzeichen: 1 E 54/04 (V)
Gesetzesbezug: EEG 2000, EEG 2004 § 16

Zur Zuerkennung der besonderen Ausgleichsregelung nach § 11a EEG 2000 als Ermessensentscheidung und mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes (vom Gericht beides verneint: Bei der Entscheidung darüber, ob den berechtigten Unternehmen die besondere Ausgleichsregelung nach § 11 a zugute kommen soll, handele es sich um eine sogenannte gebundene Entscheidung, das heißt, dass berechtigte Unternehmen hat, wenn es die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, einen Anspruch auf Begrenzung der

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Aufsatz
Der Beitrag stellt die Änderungen des EEG 2000 durch das so genannte Vorschaltgesetz vom 22.12.2003, welches am 01.01.2004 in Kraft trat, vor und geht u.a. auf die einzelnen Regelungen der Vergütung in § 8 EEG 2000 (entspricht § 11 EEG 2004) ein, auf
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Rechtsprechung– VIII ZR 90/02
Aktenzeichen: VIII ZR 90/02

Zu den Voraussetzungen, unter denen die Weitergabe der Mehrbelastungen aus EEG und KWKG über Steuer- und Abgabeklauseln an Sondervertragskunden möglich ist.

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Rechtsprechung– VIII ZR 310/02
Aktenzeichen: VIII ZR 310/02

Zu den Voraussetzungen, unter denen die Weitergabe der Mehrbelastungen aus EEG und KWKG über vertragliche Preisanpassungsregeln möglich ist.

 

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Rechtsprechung– 6 U 42/03
Aktenzeichen: 6 U 42/03
Zur Frage, ob nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 EEG (2000) das EEG Anwendung findet, wenn eine Anlage zu über 25 % einer im Landeseigentum stehenden rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts gehört (hier: verneint).
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Rechtsprechung– 6 U 4/03
Aktenzeichen: 6 U 4/03
Zur Frage, ob nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 EEG (2000) das EEG auf Anlagen anwendbar ist, an denen Bund oder Land mit mehr als 25 % beteiligt sind (hier: verneint). Zur Anpassung der Vergütung nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage, wenn die Parteien eines Einspeiseve
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Rechtsprechung– 29 U 61/03
Aktenzeichen: 29 U 61/03
Gesetzesbezug: EEG 2000, EEG 2004 § 13
Zur Kostentragung für die Messung des eingespeisten Stroms unter dem EEG 2000. Blindleistungsverluste gehen zu Lasten des Netzbetreibers.
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Rechtsprechung– VIII ZR 165/01
Aktenzeichen: VIII ZR 165/01

„Netze für die allgemeine Versorgung“ im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 EEG sind nicht nur Stromnetze, die unmittelbar Letztverbraucher versorgen, sondern auch solche, die dazu bestimmt sind, andere EVU mit Strom zu beliefern, welche ihrerseits Netze für die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern betreiben.

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Rechtsprechung– 29 U 14/03
Aktenzeichen: 29 U 14/03
Gesetzesbezug: EEG 2000, EEG 2004 § 13
Zur Frage, wer unter dem EEG 2000 die "Messhoheit" und die Messkosten zu tragen hatte. Blindleistungsverluste gehen zu Lasten des Netzbetreibers.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2004, KWKG 2002
Der Beitrag untersucht zunächst, inwieweit die Letztverbraucher die Förderkosten des EEG und des KWKG zu tragen haben. Anschließend wird gezeigt, dass die Kostenabwälzung auf die Letztverbraucher der umweltpolitischen Ratio beider Gesetze entspricht, indem das Verursacherprinzip und der Nachhaltigkeitsgrundsatz entsprochen wird.
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Rechtsprechung– VIII ZR 160/02
Aktenzeichen: VIII ZR 160/02

EVU sind nach § 3 Abs. 1 EEG 2000 und § 2 StrEG 1998 unmittelbar zu Anschluss, Abnahme und Vergütung von Strom aus EE-Anlagen verpflichtet. Anlagenbetreiber können diese Ansprüche unmittelbar einklagen.

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Studie
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 16

Belastung der stromintensiven Industrie durch das EEG und Perspektiven. Kurzgutachten für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU).

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Rechtsprechung– Kart U 1/02
Aktenzeichen: Kart U 1/02
Zur Frage, wer unter der Geltung des EEG 2000 die Netzanschlusskosten zu tragen hat und ob Netzbetreiber diese Kosten im Wege der Aufrechnung gegen die Vergütungsansprüche des Anlagenbetreibers geltend machen können.
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Aufsatz
Der Beitrag beschreibt die Anforderungen der BiomasseV und untersucht, ob die organischen Anteile von Siedlungsabfällen, die bei der Vorbehandlung in der Abfallwirtschaft aus gemischten Siedlungsabfällen heraussortiert werden, unter den Biomasse-Begriff der BiomassV fallen. Im Ergebnis wird dies bejaht.
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Aufsatz
Der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in Deutschland ist - vor allem bedingt durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) - in den letzten beiden Jahren stark angestiegen und liegt derzeit bei etwa acht Prozent. Die Europäische Gemeinschaft will erneuerbare Energien mit einer im Sommer 2001 verabschiedeten Richtlinie ebenfalls deutlich voranbringen.
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Aufsatz
Aus Anlass der ersten materiellen Änderung des EEG 2000 durch Gesetz vom 23.07.2002 erörtert der Beitrag einige im Zusammenhang mit der Stromerzeugung aus Solarenergie aufgetretene praxisrelevante Rechtsfragen. Hierzu gehört zunächst die Frage, welche Anlagen in den Anwendungsbereich des EEG fallen, insbesondere, ob auch solarthermische Anlagen erfasst sind.
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Rechtsprechung– 6 (b) 22/01
Aktenzeichen: 6 (b) 22/01
Gesetzesbezug: EEG 2000, EEG 2004 § 3

Das Landgericht Frankfurt (Oder) geht davon aus, dass der Einspeisewillige aus § 3 Abs. 1 Satz 4 EEG 2000 einen Anspruch auf kostenlose Offenlegung der Netzdaten hat, einschließlich solcher Daten, die sich aus Berechnungen und weitergehenden Ermittlungen ergeben. 

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Aufsatz

Die Autoren behandeln in ihrem Beitrag die Stellungnahme 2020/1-IV/Stn der Clearingstelle EEG | KWKG, in der die Clearingstelle auf Ersuchen des LG Lüneburg die Frage klärte, unter welchen Voraussetzungen der Anspruch auf den

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Votum 2017/45– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2017/45

Im vorliegenden Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob der Anspruchssteller Anspruch auf Vergütung der erzeugten Strommenge hat, ohne dass Übertragungsverluste zum Netzanschlusspunkt i.H.v. 2,45 Prozent berücksichtigt werden.

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