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Suche in EEG 2004 § 5

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Votum 2008/57– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/57

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Vergütungsanspruch gemäß § 7 EEG 2004 hat, wenn die Stromerzeugung nicht ausschließlich mittels Erneuerbarer Energien, sondern unter Verwendung auch fossiler Einsatzstoffe mittels eines erst nachträglich auf die Notwendigkeit fossiler Zünd- und Stützfeuerung umgerüsteten Motor

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Votum 2008/54– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/54

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber für den in seiner Fotovoltaikanlage erzeugten Strom gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Mindestvergütung gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. §§ 11 Abs. 2 Satz 1, 5 Abs. 1 Satz 1 EEG 2004 (sog. Bonus für Fassadenanlagen) hat (im konkreten Fall bejaht).

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Votum 2008/39– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/39

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegenüber dem Netzbetreiber für den in ihren Fotovoltaikanlagen erzeugten Strom einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Mindestvergütung gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 EEG 2004 (sogenannter Bonus für Fassadenanlagen) hat.

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Rechtsprechung– 6 U 29/08
Aktenzeichen: 6 U 29/08
Zu der Frage, ob Anlagenbetreiberinnen bzw.
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Politisches Programm
Der „Monitoringbericht gemäß § 63 Abs. 4 EnWG i. V. m.
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Votum 2008/29– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/29

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, aus welchen Paragraphen des EEG 2004 der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Vergütung des in seiner Anlage erzeugten und in das Netz des Netzbetreibers eingespeisten Stroms nach Inbetriebnahme der Anlage im Sinne des § 3 Abs. 4

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Votum 2008/3– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/3

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Betreiber gegen die zuständige Netzbetreiberin einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Einspeisevergütung nach § 8 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 5 Abs. 1

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Empfehlung 2008/15– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/15

Die Clearingstelle EEG hat am 30. März 2011 die Empfehlung zu dem Thema „Ausschließlichkeitsprinzip bei Biomasseanlagen“ beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen.

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Votum 2008/11– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/11

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Betreiber einer an der Südwand seines Wohnhauses angebrachten PV-Anlage Anspruch auf Zahlung der erhöhten Mindestvergütung nach § 11 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 5

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Votum 2007/4– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2007/4

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Besitzer einer auf einem Gebäude im nicht rechtsförmlich beplanten Innenbereich nach § 34 BauGB installierten PV-Anlage Anspruch auf Zahlung einer Vergütung nach einem der Absätze des § 11

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Rechtsprechung– VIII ZR 42/06

Leitsätze des Gerichts:

Wird von dem Betreiber eines der allgemeinen Versorgung dienenden Mittelspannungsnetzes über eine Transformatorenstation und eine davon ausgehende Stichleitung ein einzelnes Grundstück mit Strom in Niederspannung versorgt, sind die Transformatorenstation und die Verbindungsleitung nicht Teil des Netzes für die allgemeine Versorgung, wenn der Netzbetreiber weder Eigentümer dieser Einrichtungen ist noch sie aus einem anderen Rechtsgrund auch zur Versorgung Dritter nutzen darf.

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Rechtsprechung– 11 O 124/06

Zu der Frage, ob ein Gericht im Rahmen des einstweiligen Rechtschutzes nach § 12 Abs. 5 EEG 2004 auf Antrag der Anlagenbetreiberin bzw. des -betreibers den Netzbetreiber zur Zahlung von Abrechnungsrückständen für die in einer bereits errichteten EEG-Anlage erzeugten und ins Netz eingespeisten Strommengen verurteilen kann.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 5, KWKG 2002
Streitigkeiten um den Anspruch auf vermiedene Netznutzungsentgelte (VNE) zwischen Kraftwerksbetreibern und Netzbetreibern sind sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach immer wieder Gegenstand der rechtsanwaltlichen Beratung. Der Beitrag greift diese Auseinandersetzungen auf. Zunächst wird dargestellt, was sich hinter dem Begriff der VNE verbirgt.
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Aufsatz
Der Beitrag gibt einen Überblick über aktuelle Entwicklungen im „Recht der Erneuerbaren Energien“. Behandelt werden also diejenigen deutschen und europäischen Regelungen, die den verstärkten Einsatz Erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte sowie Antriebsenergie für Fahrzeuge (Biokraftstoffe) bezwecken sowie die hierzu ergangene jüngere Rechtsprechung.
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Aufsatz
Das am 1. Dezember 2006 in Kraft getretene "Erste Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" (1. EEGÄG) geht auf den Koalitionsvertrag zurück, wonach zur Steigerung des Anteils Erneuerbarer Energien das EEG fortzuentwickeln ist.
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Rechtsprechung– 1 O 798/06
Aktenzeichen: 1 O 798/06
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 5

Zur Frage, ob Anlagenbetreiber für eingespeisten Blindstrom Vergütungen nach dem EEG verlangen können (hier verneint).

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Rechtsprechung– 14 U 123/05

Die Inbetriebnahme im Sinn des § 3 Abs. 4 EEG 2004 setzt - abgesehen von zulässiger Stütz- und Zündfeuerung - die ausschließliche Verwendung erneuerbarer Energien voraus. Für die Bestimmung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme kommt es auf einen Probebetrieb oder eine Mitwirkung des Netzbetreibers nicht an.

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Rechtsprechung– 20 U 34/05
Aktenzeichen: 20 U 34/05

Leitsätze des Gerichts:

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Rechtsprechung– 21 U 57/05
Aktenzeichen: 21 U 57/05
Dem EEG lässt sich keine starre Obergrenze für den Einsatz fossiler Brennstoffe zur Zünd- und Stützfeuerung entnehmen. Mit dem Ausschließlichkeitsgrundsatz vereinbar ist der Einsatz (hier: bis zu 13,2 % Heizöl), wenn und soweit die Zünd- und Stützfeuerung für den störungsfreien Betrieb der Anlage technisch notwendig ist.
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Aufsatz
Der Beitrag untersucht, inwieweit die das Verhältnis von Anlagen- und Netzbetreiber ausgestaltenden Regelungen des EEG 2004 – insbes. gesetzliches Schuldverhältnis und Kopplungsverbot, Vorrangprinzip als allgemeines Diskriminierungsverbot, Vergütungspflicht, einstweiliger Rechtsschutz und Aufrechnungsverbot, Netzausbau, Belastungsausgleich – auf andere Bereiche des Zivilrechts übertragbar sind.
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