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Suche in EEG 2004 § 11 Abs 3 bis 4

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b) (für ausschreibungspflichtige Anlagen mit einer installierten Leistung von 1 MW) und § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst.

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Aufsatz

Die Autoren geben einen Überblick über die Entwicklung des Energierechts in den Jahren 2010 und 2011. Dabei gehen sie sowohl auf die Entwicklung der Gesetzgebung in Europa und Deutschland ein, auf die Schwerpunkte der Rechtsanwendung zum Energiewirtschaftsgesetz und dabei im Speziellen auf die Festlegungen der Bundesnetzagentur zu Netzanschluss, Netzzugang, Messung und Netzentgelten. Weitere Schwerpunkte bilden Netzentgelte in der Anreizregulierung und Rückforderungsansprüche nach § 315 BGB, Energieversorgungsnetze sowie Konzessionsverträge und -abgaben und das Energievertragsrecht.

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Votum 2011/20– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2011/20

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Vergütung aus § 11 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. §§ 11 Abs. 1 und 5

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Rechtsprechung– 4 O 1351/10
Aktenzeichen: 4 O 1351/10

Zu der Frage, ob im Rahmen eines Forschungsprojektes betriebene PV-Freiflächenanlagen Anspruch auf Vergütung nach dem EEG 2004 haben (hier: verneint.

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Votum 2011/9– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2011/9

Im vorliegenden Votumsverfahren war aufgrund der Inbetriebnahme der Module einer PV-Freiflächeninstallation vor dem Inkrafttreten des Bebauungsplans zu klären, ob und, wenn ja, ab welchem Zeitpunkt und aufgrund welcher Anspruchsgrundlage der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Vergütung für den erzeugten Strom hat. 

Leitsätze der Clearingstelle EEG:

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Rechtsprechung– VIII ZR 277/09
Aktenzeichen: VIII ZR 277/09

Leitsätze des Gerichts:

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Aufsatz
Der Beitrag untersucht insbesondere die Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 und 3 EEG 2004 sowie des § 33 EEG 2009 für die Vergütung von PV-Anlagen an oder auf Gebäuden. Die in Literatur und Rechtsprechung umstrittene Frage, ob auch
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Aufsatz

Der Autor nimmt das Urteil des OLG München vom 20.01.2010 - 27 U 370/09 zum Anlass, methodischen Fragen zur Auslegung des § 11 EEG 2004 sowie der §§ 32, 33 EEG 2009 nachzugehen.

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Votum 2010/6– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2010/6

Im vorliegenden Fall wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob und, wenn ja, aus welcher Regelung innerhalb des § 11 EEG 2004 der Anlagenbetreiber einen Anspruch auf Vergütung des in seinen Solarstromanlagen erzeugten und in das Netz des Netzbetreibers eingespeisten Stroms gemäß §§ 5 Abs. 1, 11

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Empfehlung 2010/2– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2010/2

Die Clearingstelle EEG hat am 1. Juli 2010 die Empfehlung zu dem Thema „Konversionsflächen“ beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.

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Rechtsprechung– 27 U 370/09

Zur Frage, ob Anlagen i.S.d. § 11 Abs. 2 EEG 2004 die Voraussetzungen des § 11 Abs. 3 EEG 2004 erfüllen müssen, insbesondere ob „Gebäude“ im Sinne von Absatz 2 auch „vorrangig zu anderen Zwecken als

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Rechtsprechung– 15 U 66/07
Aktenzeichen: 15 U 66/07

Zu den Fragen, wann Fotovoltaikanlagen „ausschließlich an oder auf einem Gebäude“ i.S.v. § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 und „auf oder an einer baulichen Anlage“ i.S.v.

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Rechtsprechung– I-3 U 3/09
Aktenzeichen: I-3 U 3/09

Zum Begriff des Gebäudes i.S.d. § 11 Abs. 2 EEG 2004 (hier: Eine bauliche Anlage, z.B.

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Rechtsprechung– 2 O 4767/08
Aktenzeichen: 2 O 4767/08

Sachverhalt: Die Anlagenbetreiberin besitzt schwenkbare Lagerräume, auf deren Dächern Solaranlagen angebracht wurden. Gemäß dem Einspeisevertrag wurde der erzeugte Strom ins Netz der Netzbetreiberin eingespeist und vergütet. Die Beklagte stellte die Zahlungen ein, da es bei Gebäuden auf den vorrangig erstrebten Nutzungsweck ankomme, diese also nicht lediglich zum Zweck der Energieerzeugung errichtet wurden. Die Anlagenbetreiberin klagte daraufhin auf Auszahlung nebst Zinsen des Bruttoguthabens.

Ergebnis: Bejaht.

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Aufsatz
Anmerkungen zum Urteil des BGH vom 29.10.2008 (siehe http://www.clearingstelle-eeg.de/node/486) zur Frage, wann Fotovoltaikanlagen i.S.v. § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht sind.
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Votum 2008/42– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/42

Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt,

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Aufsatz
Gekle/Zeddies/Kaule, Auswirkungen einer Nutzungsänderung von Ackerland durch Stilllegung im Zusammenhang mit der Umwidmung von Flächen und Nutzung für Photovoltaikanlagen, 2008, Gutachten im Auftrag der Clearingstelle EEG. In dem Gutachten zu den Auswirkungen einer Nutzungsänderung von Ackerland durch Stilllegung im Zusammenhang mit der Umwidmung von Flächen und Nutzung für Photovoltaikanlagen werden die notwendigen agrarökonomischen und naturwissenschaftlichen Grundlagen dargelegt, auf denen d
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Empfehlung 2008/16– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/16

Die Clearingstelle EEG hat am 25. November 2010 die Empfehlung zu dem Thema „Bauplanerische Voraussetzungen bei PV-Anlagen“ beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen.

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Rechtsprechung– 6 O 51/07
Aktenzeichen: 6 O 51/07

Zum Begriff der Konversionsfläche im Sinne von § 11 Abs. 4 Nr. 2 EEG 2004 (hier mangels Fortwirkung der wirtschaftlichen Nutzung verneint).

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Rechtsprechung– 15 U 13/07
Aktenzeichen: 15 U 13/07

Zum Begriff des „Gebäudes“ i.S.v. § 11 Abs. 2 Satz 3 EEG 2004 (hier bejaht für einen Geräteunterstand für landwirtschaftliche Maschinen). Zur Frage, wann eine Fotovoltaikanlage „ausschließlich an oder auf einem Gebäude“ i.S.v.

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Studie

Die Studie »Umweltschutz im Planungsrecht - Die Verankerung des Klimaschutzes und des Schutzes der biologischen Vielfalt im raumbezogenen Planungsrecht« befasst sich im Auftrag des Umweltbundesamtes in Form eines juristischen Kurzgutachtens mit der Fragestellung, inwieweit das raumbezogene Gesamt- und Fachplanungsrecht die Maßnahmen und Instrumente, die zum Schutz des Klimas und der biologischen Vielfalt geschaffen wurden, in ihrer Wirkungsweise unterstützt oder auch hemmt.

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