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Suche in EEG 2004 § 10 Abs 3

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Aufsatz
§ 17 Abs. 2a EnWG verpflichtet Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), Offshore-Windanlagen an ihr Netz anzubinden.
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Politisches Programm

Am 1. Oktober 2008 beschloss das Bundeskabinett auf Vorschlag des Bundesumweltministers eine nationale Strategie für die nachhaltige Nutzung und den Schutz der Meere. Damit folgt die Bundesregierung den Vorgaben der Europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (RL 2008/56/EG). Die Strategie identifiziert Spannungsfelder zwischen der wirtschaftlichen Nutzung der Meere und dem Schutz der Meeresumwelt.

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Aufsatz
Das in den §§ 43 ff. EnWG a.F. bisher nur rudimentär geregelte Zulassungsrecht für bestimmte Hochspannungsfreileitungen und Erdgashochdruckleitungen wurde durch das im Dezember 2006 in Kraft getretene Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz neu gefasst. Neu aufgenommen wurden zudem sachlich und räumlich beschränkt geltende Regelungen für die Zulassung von Erdkabeln.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 10 Abs 3
Der Einstieg in die Offshore-Windnutzung erscheint zur Erreichung der von der Bundesregierung avisierten Klimaschutzziele von besonderer Bedeutung. Hierfür ist eine umfassende Systemanalyse der möglichen CO2-Minderungen unter adäquater Berücksichtigung aller relevanten Vorgänge sinnvoll. Dieses Ziel kann durch die Kopplung eines Ökobilanzmodells der Offshore-Windnutzung mit einem stochastischen Fundamentalmodell des deutschen Elektrizitätsmarktes erreicht werden.
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Aufsatz
Der Beitrag beschreibt die planungs- und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen (SeeAnlV; ROG, § 11a EnWG i.v.m. §§ 72 ff.
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Rechtsprechung– 6 O 1501/06
Aktenzeichen: 6 O 1501/06

Zur Frage, wann Fotovoltaikanlagen i.S.v. § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 „ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht“ sind (hier verneint). Zur Frage, wann eine Anlage i.S.v.

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