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Suche in BioSt-NachV

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Aufsatz

Im Aufsatz betrachten die Autoren die Neufassung der BioSt-NachV, welche die unionsrechtlichen Vorgaben der Renewable-Energy-Directive (RED II) zum größten Teil übernommen habe. Die Verordnungen sollen sich nun auf ein breiteres Spektrum der Biomasse beziehen und befassen sich mit fester sowie flüssiger Biomasse.

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Aufsatz

Der Aufsatz gibt einen Überblick über die Entwicklung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV). Erläutert wird die Erweiterung des Anwendungsbereiches sowie die für den Anspruch auf EEG-Vergütung erforderlichen Nachhaltigkeitsanforderungen und Zertifizierungserfordernisse.

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Rechtsprechung– 6 U 111/19

Sachverhalt: Das Urteil beschäftigt sich mit der Frage, ob die Voraussetzungen bzw. Nachweise für die Einbeziehung des NawaRo- und Gülle-Bonus bei der Berechnung der Marktprämie vorliegen.

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Aufsatz

Der Aufsatz weist auf die kommende Umsetzungsfrist zum 1. Juli 2021 für das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) seitens der RED II (Richtlinie (EU) 2018/2001) hin.

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Gesetzentwurf

Durch das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften wird das EEG grundlegend überarbeitet und zum »EEG 2021« (Urfassung).

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Rechtsprechung– 27 U 2/14

Sachverhalt: Zu der Frage, ob ein Vergütungsanspruch für aus Biomasse erzeugten Strom besteht, wenn sich im Tank der Anlage ein Gemisch aus nach BioSt-NachV zertifiziertem und nicht zertifiziertem Palmölraffinat befindet.

Ergebnis: Bejaht. 

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Gesetzentwurf

Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz) vom 20. Januar 2016 (s. Anhang).

Im Wesentlichen geht es um folgende Kernthemen:

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Rechtsprechung– I-27 U 2/14

Leitsätze des Gerichts:

1. Verwendet der Betreiber eines Blocheizkraftwerks ein Gemisch aus zertifiziertem und nicht zertifiziertem Palmölraffinat zum Betrieb der Anlage, verliert der für den eingespeisten Strom auch dann die Ansprüche auf die Grundvergütung, den KWK-Bonus und den Nawaro-Bonus, wenn er dem Anlagentank für die Erzeugung des Stroms weniger Palmölraffinat entnommen hat als sich an zertifiziertem Palmöl im Lagertank befand.

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Rechtsprechung– 24 O 38/13
Aktenzeichen: 24 O 38/13

Sachverhalt: Zu der Frage, ob ein Vergütungsanspruch für aus Biomasse erzeugten Strom besteht, wenn sich im Tank der Anlage ein Gemisch aus nach BioSt-NachV zertifiziertem und nicht zertifiziertem Palmölraffinat befindet.

Ergebnis: Verneint.

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Studie

Durch die im Auftrag des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit durchgeführte Studie „Naturschutzstandards Erneuerbarer Energien“ soll unter anderem der Stand der Formulierung von Naturschutzstandards und Nutzungsanforderungen bezogen auf die Sparten Bioenergie, Windenergie an Land und auf See, Wasserkraft, Solarenergie und Geothermie zusammengefasst und analysiert sowie die Möglichkeiten weiterer naturschutzrelevanter Standardsetzungen im Bereich der Erneuerbaren Energien systematisiert und vorbereitend begleitet werden.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: BioSt-NachV, EEG 2012
In seinem Beitrag beschreibt der Autor die stark rückläufige Entwicklung der Nutzung von Pflanzenöl in BHKW und untersucht die Ursachen für dieses Phänomen.
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Aufsatz

In diesem Beitrag wird die deutsche Umsetzung der Nachhaltigkeitsvorgaben der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen vom 23. April 2009 untersucht.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: BioSt-NachV
Die Autoren widmen sich in ihrem Beitrag den seit 2011 geltenden Nachhaltigkeitskriterien für Biobrenn- und Biokraftstoffe und gehen dabei auch auf Zertifizierungssysteme und in diesem Zusammenhang zur Anwendung kommende Berechnungsverfahren und Bilanzierungssysteme ein.
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Aufsatz
Der Autor stellt in seinem Beitrag die Inhalte des Gesetzentwurfs für ein Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE) zur vollständigen Umsetzung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie 2009/28/EG vor, das Änderungen u.a. im
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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Ja, unter bestimmten Voraussetzung konnten noch im Tank befindliche Restmengen flüssiger Biomasse nach dem 1.

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Aufsatz
Der Autor diskutiert in seinem Beitrag die angesichts des weltweit gestiegenen Bedarfs nach flüssiger Biomasse seiner Ansicht nach erforderlichen strengen Nachhaltigkeitsvorgaben, damit Pflanzenöle zu einer tragenden Säule in der Energieerzeugung und im Verkehrssektor werden könnten, ohne dass Raubbau an der Natur betrieben werde. In diesem Zusammenhang geht er u.a. auch auf schon vorhandene Zertifizierungen ein, wie z.B.
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Aufsatz

Der Artikel zeigt Möglichkeiten und Grenzen der Regionalplanung auf, zu einer Standortsteuerung der Produktion von Energiepflanzen beizutragen. Dazu grenzt die Autorin zunächst die Möglichkeiten des Raumordnungsrechts zu denen des Fachrechts ab.

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Aufsatz

Die Autoren beschreiben die Schwierigkeiten, die sich aus einem rückwirkenden Entfallen der Nachhaltigkeitsnachweise für Pflanzenöl ergeben können.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: BioSt-NachV
Der Beitrag beschreibt, warum im Rahmen der Umsetzung der nach der Biomassestromnachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) erforderlichen Zertifizierung flüssiger Biomasse insbesondere die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen und sowie die Gründung und Akkreditierung von Zertifizierungssystemen mehr Zeit als erwartet in Anspru
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Politisches Programm

Der Leitfaden richtet sich an Zertifizierungssysteme, die die nach der Biomassestromnachhhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) einzuhaltenden Nachhaltigkeitskriterien kontrollieren, sowie an Biomassehersteller, Händler und Anlagenbetreiber, die die Nachhaltigkeitskriterien einhalten müssen. Der Nachhaltigkeitsnachweis erfolgt durch die Zertifizierung der jeweiligen Anbau- oder Herstellerbetriebe nach einem anerkannten Zertifizierungssystem.

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Aufsatz
Der Beitrag erläutert die Voraussetzungen, die die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) für eine Vergütung von Strom aus flüssiger Biomasse nach dem EEG 2009 (mit der Grundvergütung sowie ggf.
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