Sachverhalt: Zur Frage, ob eine PV-Freiflächenanlage ein privilegiertes Bauvorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB darstellt.
Ergebnis: Verneint.
Sachverhalt: Der Antragsteller wendet sich gegen die Darstellung von Konzentrationsflächen für Biomasseanlagen im Flächennutzungsplan der Antragsgegnerin, weil er seine betrieblichen Erweiterungsmöglichkeiten gefährdet sieht.
Ergebnis: Abgelehnt.
Der Autor erläutert die Konflikte zwischen den Erfordernissen des Klimaschutzes, der Versorgungssicherheit, den wirtschaftlichen Interessen der Anlagen- und Netzbetreiber sowie den Belangen des Naturschutzes im Bereich der Offshore-Windenergieerzeugung. Er geht auf die dem Gesetz- und Verordnungsgeber zur Verfügung stehenden Instrumente zur Konfliktlösung ein und zeigt auf, wie alternativ der Interessensausgleich durch Verwaltungshandeln herbeigeführt werden kann.
Im vorliegenden Votumsverfahren war zu klären, ob im konkreten Fall die Voraussetzungen der Übergangsregelung in § 66 Abs. 18a Satz 1 Nr. 1 EEG 2012 (Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan vor dem 1.
Der Autor geht in seinem Beitrag insbesondere auf die Anforderungen an den Bebauungsplan sowie den Versiegelungstatbestand als Vergütungsvorraussetzung für PV-Freiflächenanlagen gem. § 32 Abs. 1 Nr. 3 EEG 2012 ein.
Im vorliegenden Votumsverfahren war zu klären, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber für die in den Fotovoltaikmodulen eines Solarparks erzeugten Strommengen nach § 32 EEG 2009 einen Anspruch auf Zahlung der Einspeisevergütung hat. Dabei kam es insbesondere darauf an, ob die Module auf einer vorrangig zu anderen Zwecken errichteten baulichen Anlage angebracht worden sind (im Ergebnis bejaht).
Im vorliegenden Votumsverfahren hatte die Clearingstelle EEG zu klären, ob für den Strom, den die Anlagenbetreiberin in ihrem Solarpark auf einer ehemaligen LPG-Fläche erzeugt, ein Anspruch auf Zahlung der Einspeisevergütung nach § 32 EEG 2009 besteht (im Ergebnis bejaht).
Zu der Frage, ob sich ein Solaranlagenbetreiber, dessen PV-Anlage auf einer - ehemaligen - Mülldeponie errichtet wurde, auf die Ausnahme von der Anwendung der Vergütungsdegression gemäß § 20 Abs. 4 Satz 2 EEG 2009 (in der vom 1. Juli 2010 bis zum 30. April 2011 geltenden Fassung) berufen kann (hier: verneint.
Sachverhalt: Für eine Biogasanlage war eine Jahresgesamterzeugung von 4.079.242 kWh Strom genehmigt. Am Standort der Biogasanlage erzeugte der Betreiber 3.902.301 kWh. Darüber hinaus speiste der Betreiber mit dem aus der Biogasanlage gewonnenen Biogas ein Satelliten-Blockheizkraftwerk, welches weitere 1.863.438 kWh Strom erzeugte.
Die Autorin befasst sich in ihrem Beitrag mit der Begriffsbestimmung der Konversionsfläche im Kontext des EEG 2012. Dabei geht sie zunächst auf den Verfahrensgang und Inhalt der Novelle zum EEG 2012 ein und stellt sodann die hierdurch geänderten Vergütungsvoraussetzungen für PV-Anlagen dar.
Der Autor befasst sich mit den Möglichkeiten der Windenergieerzeugung aus kommunaler Hand und geht dabei kritisch auf den Beitrag von Henning Kruse und Dirk Legler in ZUR 2012, 348 ff, ein. Er thematisiert sowohl die Faktoren der Bauleit- und Regionalplanung als auch diejenigen der Kommunalverfassung.
Zur Frage, unter welchen prozessualen und materiellen Voraussetzungen der Betreiber einer auf Konversionsflächen errichteten Fotovoltaikanlage die Einspeisevergütung in gewillkürter Prozessstandschaft zugunsten seiner finanzierenden Bank als Sicherungszessionarin des Vergütungsanspruchs durch einstweilige Verfügung gegen den Netzbetreiber geltend machen kann.
Leitsätze:
1. Scheidet eine Gemeinde bei der Konzentrationsflächenplanung für Windenergieanlagen „harte“ und „weiche“ Tabuzonen aus dem Kreis der für die Windenergienutzung in Betracht kommenden Flächen (Potenzialflächen) aus, muss sie sich zur Vermeidung eines Fehlers im Abwägungsvorgang den Unterschied zwischen den beiden Arten der Tabuzonen bewusst machen und ihn dokumentieren.
Leitsätze:
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anspruchstellerin Anspruch hat auf die erhöhte Vergütung für Strom aus Anlagen auf Konversionsflächen nach § 16 Abs. 1 i.V.m. § 32 Abs. 1,
Leitsätze des Gerichts:
Leitsätze des Gerichts:
Leitsätze
Das EEG in der seit dem 1. April 2012 geltenden Fassung unterscheidet zwischen Solaranlagen auf Wohngebäuden und auf sog. Nichtwohngebäuden.
Zum Begriff des Gebäudes lesen Sie bitte unseren Hinweis 2011/10.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Änderungen im EEG 2012 für Strom aus solarer Strahlungsenergie durch die sog. PV-Novelle.
Zu der Frage, ob eine PV-Freiflächenanlage auf einer Sukzessionsfläche ein privilegiertes Vorhaben i.S.d. § 35 Abs. 1 BauGB darstellt oder als sonstiges Vorhaben gem. § 35
Der Autor widmet sich der Frage, ob und inwieweit Fehler in Flächennutzungsplänen juristisch heilbar sind.
Der Autor geht auf as Urteil des BGH vom 2. Dezember 2010 - III ZR 251/09 ein, wobei es um die Frage geht, ob die Genehmigungsbehörde für Windenergieanlagen schadensersatzpflichtig ist, wenn sie die Erteilung der Baugenehmigung pflichtwidrig verzögert hat.
Der Autor geht auf Änderungen und Fragen des Genehmigungsrechts für bestimmte EE-Anlagen ein (Übergang des Genehmigungsrechts für Windenergieanlagen ins BImschG; naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen bei der Genehmigung von Biogasanlagen; Genehmigungspflicht bei sog. PV-Dachanlagen) und stellt die aktuelle Entwicklung der Rechtsprechung in Verfahren