Auf dieser Seite finden Sie Dokumente, die den Rechtssetzungsprozess zu verschiedenen thematisch relevanten Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien dokumentieren. Zum Zwecke der Dokumentation bleiben die Dokumente auch nach der Verabschiedung bzw. Inkraftsetzung auf dieser Seite verfügbar.
Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher und sozialrechtlicher Gesetze sieht u. a. Gesetzesanpassungen des im letzten Quartal 2022 in Kraft gesetzten Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes, des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz sowie des Strompreisbremsegesetzes vor.
Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren (BauLPDigG) - Rechtsetzungsverfahren
Das Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften verfolgt das Ziel, die Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren erheblich zu beschleunigen. Insbesondere im Bauplanungsrecht soll die Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren vorrangig umgesetzt werden. Sie können das Gesetz hier einsehen.
Das Gesetz beinhaltet Änderungen zu folgende Gesetzen:
Der Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung bezahlbarer Stromversorgung verfolgt das Ziel, bestehende Potenziale zur Sicherung der nationalen Energieversorgung, insbesondere mit Blick auf den laufenden Winter (2022/2023) sowie den darauffolgenden Winter (2023/2024), anzuheben und die Energiepreise zu dämpfen. Zu diesem Zweck sieht der Gesetzesentwurf neben einer befristeten Absenkung der Stromsteuer und des Umsatzsteuersatzes (7 % für Stromlieferungen) vor, die Berechtigung zum Leistungsbetrieb der verbliebenen Kernkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 bis zum 31.
Die EU-Kommission hat in zwei Rechtsakten Kriterien für „grünen“ Wasserstoff festgelegt.
Der Entwurf eines Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende des BMWK verfolgt das zentrale Ziel, den Rollout intelligenter Messsysteme zu beschleunigen. Hierfür sollen die aufwendigen Verwaltungsverfahren im Zuge der Rollout-Freigabe entbürokratisiert und die Rechts- und Planungssicherheit für alle Akteure gestärkt werden. Neben der Bündelung von Kompetenzen wird zudem eine zukunftsfeste und gerechte Verteilung der Kosten angestrebt.
Mit dem Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien im Städtebaurecht werden insbesondere zwei Ziele verfolgt.
Zum einen soll ein ausdrücklicher Privilegierungstatbestand für Vorhaben zur Herstellung oder Speicherung von Wasserstoff geschaffen werden, die in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit Windenergieanlagen stehen. So soll auch dem Abschalten von Windenergieanlagen bei Netzengpässen entgegengewirkt werden.
Mit dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz wurde ein Pfad bis 2038 definiert Kraftwerkskapazitäten zum Einsatz von Stein- und Braunkohle zu reduzieren und zu beenden. Im Rheinischen Revier zieht der Gesetzgeber den Ausstieg auf 2030 vor. Das Gesetz adressiert Belange des Klimaschutzes und der Energiesicherheit. Es erfolgt auch eine Ergänzung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung.
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen.
Der Entwurf eines Gesetzes zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien und zur Änderung der Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung dient dem Zweck, die unionsrechtlichen Vorgaben aus Artikel 19 der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen für die Energiequellen Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte umzusetzen.
Mit der Verordnung zum Erlass von Regelungen des Netzanschlusses von Letztverbrauchern in Niederspannung und Niederdruck (BGBl. 2006 Nr. 50) hat die Bundesregierung die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und di
Gesetz zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften.
Zur Erreichung der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 und der Einhaltung des 1,5-Grad Klimaschutz-Pfads, zu dem sich die EU im Klimaschutz-Abkommen von Paris verpflichtet hat, beinhaltet das Gesetzespaket zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (WaLG) das Gesetz zur Festlegung von Freiflächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windflächenbedarfsgesetz WindBG).
Der Referentenentwurf zur ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (NELEV) beschäftigt sich mit der gegenwärtig verzögerten Inbetriebnahme von Stromerzeugungsanlagen in der Größenordnung von 135 kW bis 950 kW, die an das Mittelspannungsnetz angeschlossen werden sollen, wegen Engpässen bei den Zertifizierungsstellen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung befasst sich im Kern mit 3 Problemkomplexen:
Mit dem 1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad soll die Stromversorgung Deutschlands 2035 nahezu vollständig aus erneuerbaren Energien bestehen. Für diesen Zweck ist ein Ausbau der Windenergie auf See auf mindestens 30 Gigawatt bis zum Jahr 2030, auf mindestens 40 Gigawatt bis zum Jahr 2035 und auf mindestens 70 Gigawatt bis zum Jahr 2045 vorgesehen. Mit dem Gesetz sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den beschleunigten Ausbau geschaffen werden.
Wesentliche Inhalte des Gesetzesentwurfs sind unter anderem:
Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor.
Mit dem Ziel, 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien bis 2030 zu produzieren und zusätzlich den wachsenden Strombedarf aufgrund der Elektrifizierung von Industrieprozessen, Wärme und Verkehr (Sektorenkopplung) abzudecken, bedarf das geltende Erneuerbare-Energien-Gesetz einer grundlegenden Überarbeitung.
Der Gesetzesentwurf zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher senkt die EEG-Umlage vorgezogen unterjährig bereits zum 1. Juli 2022 auf null ab, wie es am 23. Februar 2022 im Koalitionsausschuss verabredet worden ist.
Anbei finden Sie die Gesetzgebungsmaterialien zum Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus. Ziel der geplanten Änderungen sind eine effizientere Gestaltung des Netzausbaus, eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren und eine Optimierung der Stromnetze.
Dritte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung und der Mess- und Eichverordnung.
Änderungen:
- Vereinheitlichung der Eichfristen von Wärme-, Kalt- und Warmwasserzählern auf sechs Jahre,
- Verwendungsausnahme für Abgasmessgeräte,
- Ausnahme zum Rechnen mit Messwerten im Energiebereich.
Gang des Rechtsetzungsverfahrens:
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) einer Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 19.05.2021 (s. Anhang).
Durch den Verordnungsentwurf ändern sich
Im Anhang finden Sie:
Der Gesetzesentwurf passt Vorschriften des EnWG aufgrund von Richtlinienvorgaben an. Er setze einen regulatorischen Rahmen für die Behandlung reiner Wasserstoffnetze im EnWG und ermögliche einen zügigen und rechtssicheren Einstieg in den schrittweisen Aufbau einer nationalen Wasserstoffnetzinfrastruktur.
Durch das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften wird das EEG grundlegend überarbeitet und zum »EEG 2021« (Urfassung).