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Gesetz zur Vermeidung von Marktengpässen bei flüssiger Biomasse (Änderung EEG 2009 u.a.) - Rechtsetzungsverfahren

Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung kurzfristiger Marktengpässe bei flüssiger Biomasse der Fraktionen der CDU/CSU und FDP (BT-Drs. 17/1750, s. Anhang) vom 18. März 2010.

Die durch den Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen der Anlage 2 zum EEG 2009 (sog. NawaRo-Bonus) sowie der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) ermöglichen, dass flüssige Biomasse, die zur Stromerzeugung eingesetzt wird, statt ab dem 1. Juli 2010 erst ab dem 1. Januar 2011 nachweislich nachhaltig hergestellt sein muss.

Gegen den Gesetzentwurf, den der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Bundestages in seiner Beschlussempfehlung dem Bundestag zur unveränderten Annahme empfohlen hat (BT-Drs. 17/2182, s. Anhang), hat auch der Bundesrat in seiner Sitzung vom 9. Juli 2010 keinen Einspruch erhoben (BR-Drs. 365/10(B), s. Anhang).

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erster Entwurf vom
letzter Entwurf vom
Initiator
CDU
CSU
FDP
Fundstelle (Regierungsentwurf)

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Fundstelle (Parlamentsdrucksachen)

BT-Drs. 17/1750; BT-Drs. 17/2182; BR-Drs. 365-10(B)