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Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften

Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 18. Dezember 2025 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 17 das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), durch Artikel 23 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) und durch Artikel 24 das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2025).

Das Gesetz wurde am 22. Dezember 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Ferner wurden durch das Gesetz u.a.

geändert.

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Datum
Letzte Änderung/Fassung vom
Urheber
Bund
Kategorie
Ebene
Fundstelle (Gesetzblatt)

BGBl. 2025 I Nr. 347

Fundstelle (online)