Ziel des Gesetzentwurfs zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes ist es, den dringend erforderlichen Ausbau erneuerbarer Energien – insbesondere von Freiflächen-Photovoltaikanlagen – mit den Belangen des Hochwasserschutzes in Einklang zu bringen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bislang ausgeschlossene Flächen wie Überschwemmungsgebiete unter bestimmten Voraussetzungen für die Nutzung erneuerbarer Energien geöffnet werden können. Die derzeitige Rechtslage verhindert dies weitgehend, da Bauleitplanungen in Überschwemmungsgebieten grundsätzlich unzulässig sind und Ausnahmen an sehr hohe Anforderungen geknüpft werden. Ziel ist es daher, die gesetzlichen Vorgaben so anzupassen, dass Einzelfallprüfungen ermöglicht und Vorhaben zugelassen werden können, sofern sie den Hochwasserschutz nicht beeinträchtigen.
Der Gesetzesentwurf beinhaltet Änderungen zu folgenden Gesetzen:
Gang des Gesetzgebungsverfahrens:
- 27.08.2025: Gesetzentwurf des Bundesrates (BT-Drs. 21/1378).
Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs. 656/22 in der Fassung BR-Drs. 656/22 (Beschluss).