Der Referentenentwurf hat zum Ziel, die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) anzupassen, damit die Vorgaben der Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) zu Nachhaltigkeitsanforderungen und Treibhausgas-Einsparungen für die Förderung der Nutzung von Biomasse zur Stromerzeugung und Biokraftstoffproduktion umgesetzt werden. Darüber hinaus bezweckt der Entwurf, die Betrugsprävention im Rahmen der bestehenden nationalen Möglichkeiten zu stärken.
Aus rechtssystematischen Gründen sollen die Änderungen beider Verordnungen weitgehend parallel erfolgen, um die gegenseitige Anerkennung zertifizierter Biomasse sicherzustellen und zusätzlichen Aufwand für Wirtschaft und Verwaltung zu vermeiden.
Der Gesetzentwurf beinhaltet u.a. Änderungen zu folgenden Gesetzen:
- Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV),
- Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV).
Gang des Gesetzgebungsverfahrens:
- 19.08.2025: Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit.