Das Gesetz zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes vom 25. November 2025 (siehe Anhang) ändert u.a. die folgenden Gesetze:
- Kohlendioxid-Speicherungsgesetz,
- Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG),
- Umweltschadensgesetz,
- KWK-Kosten-Nutzen-Vergleich-Verordnung.
Das Gesetz wurde am 27. November 2025 verkündet und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Nachfolgend gelangen Sie zu den Gesetzgebungsmaterialien des Gesetzes.