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Gesetz für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026 - Rechtsetzungsverfahren

Der Gesetzentwurf wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgelegt, der für das Jahr 2026 einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten vorsieht. Ziel ist es, die Belastungen der Stromkunden durch hohe Netzentgelte zu senken. Dazu sollen die Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung insgesamt 6,5 Milliarden Euro erhalten. Der Zuschuss soll die Netzentgelte und damit auch die Stromkosten für Endkunden spürbar dämpfen.

Der Gesetzesentwurf beinhaltet Änderungen zu folgenden Gesetzen:

Gang des Gesetzgebungsverfahrens:

  • 22.08.2025: Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie,
  • 05.09.2025: Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 445/25),
  • 29.09.2025: Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/1863),
  • 06.10.2025: Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 445/1/25),
  • 17.10.2025: Stellungnahme des Bundesrates (BR-Drs. 445/25 (B)),
  • 29.10.2025: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drs. 21/2472),
  • 12.11.2025: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (BT-Drs. 21/2754),
  • 12.11.2025: Bericht des Haushaltsausschusses (BT-Drs. 21/2755),
  • 14.11.2025: Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages (BR-Drs. 666/25),
  • 21.11.2025: Beschluss des Bundesrates (BR-Drs. 666/25 (B)).
erster Entwurf vom
Initiator
Bundeswirtschaftsministerium
Kategorie
Ebene
Gesetzesbezug
Fundstelle (Regierungsentwurf)