Ziel des Entwurfs des Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ist die Abschaffung der Gasspeicherumlage, mit der die Kosten des Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe GmbH (THE), für die Gasspeicherbefüllung aus dem Krisenjahr 2022 auf die Bilanzkreisverantwortlichen umgelegt werden. Damit sollen die deutschen Unternehmen und Privatverbraucher von den hohen Gaspreisen entlasten werden. Der Gesetzentwurf befristet die Umlageerhebung bis zum 31. Dezember 2025 und schafft die Voraussetzungen dafür, den dann noch bestehenden negativen Saldo auf dem Gasspeicherumlagekonto aus dem Bundeshaushalt auszugleichen.
Anstelle des Umlageverfahrens sieht der Gesetzentwurf die Einführung einer neuen Systematik für etwaige Maßnahmen des Marktgebietsverantwortlichen ab dem 1. Januar 2026 vor, um die künftige Finanzierung der Kosten des Marktgebietsverantwortlichen für die Gasspeicherbefüllung durch den Bund sicherzustellen.
Der Gesetzentwurf stellt fest, dass nach derzeitiger Einschätzung Maßnahmen des Marktgebietsverantwortlichen im verbleibenden Zeitraum der Gestaltung der Gasspeichervorschriften bis zum Ablauf des 31.März 2027 nicht notwendig sein werden. Etwaige Mehrausgaben müssen im Bundeshaushalt bzw. Sondervermögen gegenfinanziert werden.
Der Gesetzentwurf ermächtigt die Bundesregierung zum Erlass einer Rechtsverordnung, mit der die Kosten auf die Bilanzkreisverantwortlichen umgelegt werden können, wenn anderenfalls die Gasversorgungssicherheit nicht ausreichend gewährleistet ist. Er schreibt jedoch vor, dass die Voraussetzungen für die Einführung des Umlageverfahrens sehr eng auszulegen sind.
Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wurde das Gesetz umbenannt in „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes sowie zur
Änderung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes“ und als dieses auch beschlossen.
Gang des Gesetzgebungsverfahrens:
- 15.08.2025: Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 384/25),
- 08.09.2025: Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/1496),
- 12.09.2025: Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 384/1/25),
- 26.09.2025: Stellungnahme des Bundesrates (BR-Drs. 384/25 (B)),
- 08.10.2025: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drs. 21/2078),
- 05.11.2025: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (BT-Drs. 21/2597),
- 05.11.2025: Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (BT-Drs. 21/2624),
- 07.11.2025: Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages (BR-Drs. 634/25),
- 21.11.2025: Beschluss des Bundesrates (BR-Drs. 634/25 (B)),
- 27.11.2025: Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2025 I Nr. 283).
Nachfolgend gelangen Sie:
- zum Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes sowie zur Änderung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes,
- zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG),
- zum Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG),
- zum Kohleausstiegsgesetz (KohleAusG),
- zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG),
- zum Dritten Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).