Der Verordnungsentwurf dient der Anpassung der Ladesäulenverordnung (LSV) an die Vorgaben der EU-Verordnung 2023/1804 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2023 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/94/EU (Alternative Fuels Infrastructure Regulation, AFIR). Besonders im technischen Bereich, etwa bei Bezahlsystemen für öffentlich zugängliche Ladepunkte, sind nationale Regelungen aufzuheben, da sie den neuen europäischen Standards nicht entsprechen. Gleichzeitig soll sicher gestellt werden, dass die BNetzA die Einhaltung der technischen Anforderungen überwachen und bei Verstößen Sanktionen verhängen kann.
Der Verordnungsentwurf beinhaltet Änderungen zu folgenden Verordnungen:
- Ladesäulenverordnung - LSV,
- Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen.
Gang des Rechtsetzungsverfahrens:
- 24.06.2025: Referentenentwurf des BMWE,
- 09.10.2025: Verordnung der Bundesregierung (BR-Drs. 538/25),
- 07.11.2025: Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 538/1/25),
- 21.11.2025: Beschluss des Bundesrates (BR-Drs. 538/25 (B)).