Der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sieht die Reduzierung des Einsatzes von Agrokraftstoffen aus Nahrungs- und Futterpflanzen sowie die Verbesserung der Kontrolle importierter Biokraftstoffe vor. Ziel ist es, die Anrechenbarkeit dieser Kraftstoffe auf die Treibhausgasminderungsquote schrittweise zu verringern. So soll die Obergrenze für Agrokraftstoffe aus Nahrungs- und Futterpflanzen von derzeit 4,4 Prozent bis zum Jahr 2030 vollständig auf 0 Prozent abgesenkt werden. Für abfallbasierte Reststoffe wird eine Anrechnungsgrenze von 1,7 Prozent eingeführt. Darüber hinaus ist ein sofortiger Ausschluss von Sojaöl und Palmöl-Reststoffen von der Anrechnung festgelegt.
Zur Stärkung der Kontrollrechte europäischer Behörden sollen künftig Vor-Ort-Kontrollen in Produktionsanlagen durchgeführt werden können, insbesondere bei importierten Biokraftstoffen. Zudem soll der Anrechnungsfaktor für Elektromobilität auf den Wert 4 erhöht werden, um deren Beitrag zur Treibhausgasminderung stärker zu berücksichtigen.
Der Gesetzesentwurf beinhaltet Änderungen zu folgenden Gesetzen und Verordnungen:
- Bundes-Immissionsschutzgesetz,
- Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen,
- Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote,
- Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV).
Gang des Gesetzgebungsverfahrens:
- 07.07.2025: Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BT-Drs. 21/777).