Erste Verordnung zur Änderung der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung vom 6. August 2025 (BGBI. 2025 I Nr. 186) ändert die HkRNDV 2018 (BGBl. I S. 1853, 1854), die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 6. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 151) geändert worden ist.
Die Gesetzesänderung bringt mehr Automatisierung im Verfahren, strengere Datenprüfungen durch Umweltgutachter, sowie neue Pflichten für Stromlieferanten wie jährliche Berichte, klare Kennzeichnung und korrekte Entwertung von Nachweisen. Zudem wurden präzisere Regeln für gekoppelte Lieferung, Wasserstoff und Bahnstrom sowie erweiterte Sanktionsmöglichkeiten bei Pflichtverstößen eingeführt.