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Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze - Rechtsetzungsverfahren

Der Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze sieht die Einführung von Beschleunigungsflächen für Windenergie auf See bzw. Infrastrukturgebieten für Übertragungsnetze, Verteilnetze und Offshore-Anbindungsleitungen vor. Dadurch sollen für diese Flächen und Gebiete verschlankte Zulassungsverfahren gelten. Zudem soll ermöglicht werden, die Zulassungsentscheidungen schneller, einfacher und rechtssicherer zu erteilen. Der Gesetzentwurf setzt die planungs- und genehmigungsrechtlichen Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2018/2001 in der durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 revidierten Fassung in den Bereichen Windenergie auf See sowie Stromnetze um.

Der Gesetzesentwurf beinhaltet Änderungen zu folgenden Gesetzen:

Gang des Gesetzgebungsverfahrens:

  • 27.06.2025: Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE),
  • 06.08.2025: Gesetzentwurf der Bundesregierung,
  • 15.08.2025: Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 385/25),
  • 08.09.2025: Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/1491),
  • 15.09.2025: Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 385/1/25),
  • 26.09.2025: Stellungnahme des Bundesrates (BR-Drs. 385/25(B)),
  • 08.10.2025: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drs. 21/2075).

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