Direkt zum Inhalt

Gesetz zur Änderung des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien und des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung - Rechtsetzungsverfahren

Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien und des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung verfolgt das Ziel, das Anschlusssystem für Erneuerbare-Energien-Anlagen in der Art zu modifizieren, dass Anlagenbetreiber in kapazitätslimitierten Netzabschnitten nur unverzüglich angeschlossen werden müssen, wenn sie für eine Übergangsphase von bis zu vier Jahren auf den finanziellen Ausgleich nach § 13a Absatz 2 Satz 1 EnWG verzichten. Der Gesetzentwurf soll dazu beitragen, künftige und potentiell auch bestehende Redispatchkosten zu senken und die Letztverbraucher von daraus resultierenden, höheren Stromkosten zu entlasten. Zudem sollen die Wertschöpfung vor Ort als auch individuelle Speicherlösungen (Nutzen-statt-Abregeln) angereizt werden.  

Der Gesetzesentwurf beinhaltet Änderungen zu folgenden Gesetzen:

Gang des Gesetzgebungsverfahrens:

  • 04.07.2025: Gesetzesantrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern (BR-Drucksache 318/25).
erster Entwurf vom
letzter Entwurf vom
Kategorie
Ebene