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Vorschlag: Verordnung (EU) 2025/0524 (COD) zur Änderung des Europäischen Klimagesetzes

Am 4. Juli 2025 hat das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union den Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1119 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität beschlossen.

Der Vorschlag ergänzt die bestehende Klimagesetzgebung der EU – insbesondere die Verordnung (EU) 2021/1119 („Europäisches Klimagesetz“) und das Legislativpaket „Fit for 55“ – und legt ein Klimazwischenziel für 2040 fest. Die Entwurf basiert auf einer wissenschaftlichen Bewertung durch den Europäischen Wissenschaftlichen Beirat für Klimawandel sowie auf einer umfassenden Folgenabschätzung.

Ziel des Vorschlags ist es, eine klare Richtung auf dem Weg zur Klimaneutralität vorzugeben, ohne dabei konkrete Strategien, Technologien oder Maßnahmen vorzuschreiben. Den Mitgliedstaaten wird dadurch Flexibilität bei der Umsetzung eingeräumt, solange der rechtliche Rahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen eingehalten wird.

Laut Folgenabschätzung gilt eine Emissionsminderung um 90–95 % bis 2040 als am geeignetsten, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen und gleichzeitig die Vorgaben des Übereinkommens von Paris einzuhalten.

Gang des Gesetzgebungsverfahrens:

  • 04.07.2025: Unterrichtung durch die Europäische Kommission (BR-Drs. 320/25)

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