Der Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften soll die rechtlichen Voraussetzungen für den zügigen Auf- und Ausbau der Erzeugungskapazitäten schaffen. Ziel ist es, den Markthochlauf von Wasserstoff zur Erreichung der Klimaziele erheblich zu beschleunigen. Dies soll durch die Etablierung vereinfachter und abgestimmter Genehmigungsverfahren mit klaren Vorgaben und Fristen erreicht werden. Darüber hinaus soll die langfristige Umstellung auf klimaneutralen Wasserstoff vorangetrieben werden, dessen Herstellung zunehmend auf Erneuerbaren Energien aus dem Inland und aus Importen basiert.
Das Gesetz soll Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeverfahren für die Erzeugung, die Speicherung, den Transport und den Import von Wasserstoff – unter anderem durch Digitalisierungsvorhaben – verkürzen und vereinfachen.
Der Gesetzentwurf sieht neben einem Stammgesetz (WasserstoffBG) Änderungen zu folgenden Gesetzen vor:
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Raumordnungsgesetz (ROG)
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Bundesberggesetz
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Bundesfernstraßengesetz (FstrG).
Gang des Gesetzgebungsvorhabens:
- 07.07.2025: Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE),
- 01.10.2025: Gesetzentwurf der Bundesregierung,
- 10.10.2025: Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 562/25),
- 03.11.2025: Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/2506),
- 10.11.2025: Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 562/1/25),
- 21.11.2025: Stellungnahme des Bundesrates (BR-Drs. 562/25 (B)).