Der Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 „Renewable Energy Directive III“ (bzw. „RED III“, Erneuerbare-Energien-Richtlinie) für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs, verfolgt das Ziel, den Ausbau der Erneuerbaren Energien durch beschleunigte Genehmigungsverfahren voranzutreiben. Der Gesetzentwurf setzt Vorgaben zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, für Windenergie an Land-Anlagen, um.
Insbesondere wird eine Anschlussregelung für die am 30. Juni 2025 auslaufende EU-Notfallverordnung geschaffen, um die Erleichterungen im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung, bei der Prüfung nach § 34 des Bundesnaturschutzgesetzes, bei der artenschutzrechtlichen Prüfung und bei der Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Bewirtschaftungszielen des Wasserhaushaltsgesetzes zu erhalten. Weiterhin sollen Regelungen zur Steuerungswirkung des Windenergieausbaus an Land die Akzeptanz vor Ort gewährleisten. Außerdem enthalten ist eine Regelung zur Berücksichtigung von luftverkehrlichen und militärischen Belangen.
Der Gesetzesentwurf beinhaltet Änderungen zu folgenden Gesetzen:
- Bundes-Immissionsschutzgesetz,
- Wasserhaushaltsgesetz,
- Bundeswasserstraßengesetz,
- Windenergieflächenbedarfsgesetz,
- Baugesetzbuch.
Gang des Gesetzgebungsverfahrens:
- 24.06.2025: Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/568)
- 08.07.2025: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BT-Drs. 21/797)
- 10.07.2025: Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages (BR-Drs. 329/25)
- 11.07.2025: Beschluss des Bundesrates (BR-Drs. 329/25 (B))
- 14.08.2025: Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2025 I Nr. 189)
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