Die Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht für Betreiber von Windenergieanlagen, Solaranlagen und Telekommunikationsnetzen hat das Ziel, den Ausbau erneuerbarer Energien und die Digitalisierung zu beschleunigen, indem sie die Einsicht in Grundbuchdaten vereinfacht. Aktuell gibt es bei den die Grundbuchämter unterschiedliche Handhabungen zur Grundbucheinsicht, wodurch der Ausbau von Wind- und Solaranlagen sowie der Telekommunikationsinfrastruktur erschwert wird.
Die Verordnung soll sicherstellen, dass Betreiber von Windenergieanlagen, Solaranlagen und Telekommunikationsnetzen leichter auf die Grundbucheinträge von Grundstücken zugreifen können, um so den Ausbau erneuerbarer Energien und der digitalen Infrastruktur zu beschleunigen.
Die Verordnung ergänzt auch den Bereich der Elektrizitätsverteilernetze, indem sie die Grundbucheinsicht für Netzbetreiber erleichtert, die an der Planung und Erweiterung von Stromnetzen beteiligt sind. Insgesamt zielt die Verordnung darauf ab, bürokratische Hürden abzubauen und zur Erreichung nachhaltiger Entwicklungsziele beizutragen, insbesondere im Hinblick auf die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien und die Förderung von Infrastrukturprojekten, die die wirtschaftliche Entwicklung unterstützen.
Der Verordnungsentwurf beinhaltet Änderungen der Verordnung zur Durchführung der Grundbuchordnung (Grundbuchverfügung - GBV).
Gang des Rechtsetzungsverfahrens:
- 19.02.2025 - Verordnungsentwurf des Bundesministeriums der Justiz (BR-Drs. 82/25)
- 01.04.2025 - Empfehlung der Ausschüsse (BR-Drs. 82/1/25)
- 11.04.2025 - Beschlussdrucksache (BR-Drs. 82/25(B))
Nachfolgend gelangen Sie:
- zur Grundbuchverfügung (GBV)
- zur Häufigen Rechtsfrage "Wer kann Auskunft darüber erteilen, ob sich in einem Abstand von 2 km weitere PV-Anlagen befinden?"