Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen (sog. Solarspitzen-Gesetz) verfolgt das Ziel, den Herausforderungen temporärer Erzeugungsüberschüsse in Zeiten erhöhter Einspeisung von Strom aus EE-Anlagen bei gleichzeitig geringem Stromverbrauch zu begegnen, indem die Flexibilität im Stromsystem erhöht wird. Vorgesehen sind u.a. eine Ausweitung und Entbürokratisierung der Direktvermarktung im EEG sowie eine Anpassung der Regelungen zur Vergütung von EE-Anlagen in Zeiten negativer Preise.
Durch eine Ausweitung der Steuerbarkeitsanforderungen soll gewährleistet werden, dass erneuerbare Energien zunehmend mehr Funktionen für die Systemsicherheit übernehmen können. Zur Stärkung des Systemnutzens, der Wirtschaftlichkeit und der Cybersicherheit werden überdies zentrale Empfehlungen des Digitalisierungsberichts nach § 48 MsbG umgesetzt.
Mit dem Gesetz werden Teile der mit Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung geplanten Gesetzgebungsvorhaben fortgeführt.
Der Gesetzesentwurf beinhaltet Änderungen zu folgenden Gesetzen:
- Energiewirtschaftsgesetz,
- Messstellenbetriebsgesetz,
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023),
- Erneuerbare-Energien-Verordnung,
- Innovationsausschreibungsverordnung,
- Kohleverstromungsbeendigungsgesetz und
- Energiefinanzierungsgesetz.
Gang des Gesetzgebungsverfahrens:
- 17.12.2024 - Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BT-Drs. 20/14235)
- 29.01.2025 - Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (BT-Drs. 20/14773)
- 30.01.2025 - Bericht des Haushaltsausschusses (BT-Drs. 20/14795)
- 31.01.2025 - Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages (BR-Drs. 47/25)
- 14.02.2025 - Beschluss des Bundesrates (BR-Drs. 47/25 (B))