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Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen - Rechtsetzungsverfahren

Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen verfolgt das Ziel, den Herausforderungen temporärer Erzeugungsüberschüsse in Zeiten erhöhter Einspeisung von Strom aus EE-Anlagen bei gleichzeitig geringem Stromverbrauch zu begegnen, indem die Flexibilität im Stromsystem erhöht wird. Vorgesehen sind u.a. eine Ausweitung und Entbürokratisierung der Direktvermarktung im EEG sowie eine Anpassung der Regelungen zur Vergütung von EE-Anlagen in Zeiten negativer Preise.

Durch eine Ausweitung der Steuerbarkeitsanforderungen soll gewährleistet werden, dass erneuerbare Energien zunehmend mehr Funktionen für die Systemsicherheit übernehmen können. Zur Stärkung des Systemnutzens, der Wirtschaftlichkeit und der Cybersicherheit werden überdies zentrale Empfehlungen des Digitalisierungsberichts nach § 48 MsbG umgesetzt.

Der Gesetzesentwurf beinhaltet Änderungen zu folgenden Gesetzen:

Gang des Gesetzgebungsverfahrens:

  • 17.12.2024 - Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BT-Drs. 20/14235)
erster Entwurf vom
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