Der Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung verfolgt das Ziel, wirksamere Anreize für die weitere Flexibilisierung von Biogasanlagen zu schaffen. Dies wird dadurch begründet, dass in einem klimaneutralen Stromsystem hochflexible Biogasanlagen benötigt werden, um die Solar- und Windenergie optimal zu ergänzen. Des Weiteren zielen die Regelungen darauf ab, die Planungssicherheit für eine Anschlussförderung für bestehende Biogasanlagen zu erhöhen. Insbesondere für Bestandsbiogasanlagen mit Anschluss an einer Wärmeversorgungseinrichtung soll bis Ende 2027 ein Zuschlagsverfahren erfolgen, in dem Bestandsanlagen bevorzugt bezuschlagt werden.
Durch die Förderung von förderfähigen Betriebsstunden, einen erhöhten Flexibilitätszuschlag sowie die Aussetzung der Förderung bei schwach positiven Preisen sollen effektivere Anreize zur systemdienlichen Flexibilisierung gesetzt werden. Es sollen darüber hinaus die Ausschreibungsmengen angehoben, die Anschlussförderung von bisher zehn auf zwölf Jahre verlängert und die sog. Südquote endgültig abgeschafft werden.
Der Gesetzentwurf beinhaltet Änderungen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023).
Gang des Gesetzgebungsverfahrens:
- 06.12.2024: Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- 17.12.2024: Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BT-Drs. 20/14246)