Direkt zum Inhalt

Durchführungsverordnung (EU) 2022/2448 - Durchführungsverordnung zur Festlegung von Nachhaltigkeitskriterien für forstwirtschaftliche Biomasse in der Energieerzeugung

Am 14. Dezember 2022 hat die Europäische Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2022/2448 zur Festlegung operativer Leitlinien für den Nachweis der Einhaltung der in Artikel 29 der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Nachhaltigkeitskriterien für forstwirtschaftliche Biomasse vom 13. Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die Durchführungsverordnung bezieht sich auf die Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung erneuerbarer Energien und legt konkrete Nachhaltigkeitskriterien für die Verwendung von forstwirtschaftlicher Biomasse in der Energieerzeugung fest.

Ziel ist es, sicherzustellen, dass nur nachhaltig produzierte Biomasse für die EU-Ziele und Förderungen berücksichtigt wird. Die Verordnung fordert von Wirtschaftsteilnehmern eine risikobasierte Bewertung der Biomasseernte und die Vorlage genauer Nachweise, um die Erfüllung von Umwelt- und Nachhaltigkeitskriterien zu belegen. Sie legt zudem fest, dass die Biomasse den LULUCF-Kriterien für Kohlenstoffspeicherung und Emissionen entsprechen muss. Zusätzlich sollen anerkannte Zertifizierungssysteme genutzt und die Mitgliedstaaten sollen unterstützende Daten bereitstellen, um die Verwaltung zu erleichtern.

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Die Verordnung ist unmittelbar geltendes Recht und bedarf keiner Umsetzungsakte der Mitgliedstaaten. 

Datum
Kategorie
Ebene
Fundstelle (Gesetzblatt)

ABl. EU 2022, Nr. L 320, S. 4