Am 28. Juli 2023 hat das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2023/1542 vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Die Verordnung befasst sich mit der Regulierung von Batterien und Altbatterien in der EU. Sie soll einen harmonisierten Rechtsrahmen für den gesamten Lebenszyklus von Batterien schaffen, die in der EU in Verkehr gebracht oder verwendet werden, unabhängig davon, ob sie in der EU hergestellt oder eingeführt wurden.
Angesichts des prognostizierten Anstiegs der Nachfrage nach Batterien, besonders für Elektrofahrzeuge, und der strategischen Bedeutung von Batterien für nachhaltige Entwicklung, grüne Mobilität und Klimaneutralität, legt die Verordnung fest, dass Vorschriften zur Nachhaltigkeit, Leistung, Sicherheit, Sammlung, Recycling und weiteren Nutzung von Batterien erforderlich sind. Ziel ist es, negative Umweltauswirkungen zu minimieren und die Umweltbilanz von Batterien sowie die Aktivitäten aller beteiligten Akteure zu verbessern. Die Verordnung fördert den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft und stärkt die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU, indem sie sicherstellt, dass alle Akteure entlang des Lebenszyklus von Batterien umweltbewusst handeln.
Die Verordnung trat am zwanzigsten Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und gilt, vorbehaltlich einzelner Regelungen, ab dem 18. Februar 2024.
Die Verordnung ist unmittelbar geltendes Recht und bedarf keiner Umsetzungsakte der Mitgliedstaaten.