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Verordnung (EU) 2024/1735 - Verordnung zur Förderung der Netto-Null-Technologien und der strategischen Autonomie der EU

Am 28. Juni 2024 hat das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2024/1735 vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die Verordnung verfolgt das Ziel, die EU auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu unterstützen, indem sie die Reduktion von Treibhausgasemissionen und den Ausbau von Netto-Null-Technologien fördert. Dazu wird ein stabiler Rechtsrahmen geschaffen, um Fragmentierungen durch nationale Alleingänge zu vermeiden. Die Verordnung konzentriert sich auf den Ausbau der Fertigung von Technologien wie Photovoltaik, Windkraft, Wärmepumpen, Elektrolyseuren und Batterien. Damit soll eine strategische Unabhängigkeit von Importen gefördert werden. Sie beinhaltet auch Maßnahmen zur Förderung von Industrieclustern und CO2-Abscheidung sowie zur Vereinfachung von Genehmigungsverfahren für strategische Projekte. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu steigern, die Abhängigkeit von externen Quellen zu verringern und die Klimaziele zu erreichen.

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und gilt, vorbehaltlich einzelner Regelungen, ab dem 29. Juni 2024.

Die Verordnung ist unmittelbar geltendes Recht und bedarf keiner Umsetzungsakte der Mitgliedstaaten. 

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Fundstelle (Gesetzblatt)

ABl. EU 2024, Nr. L 63, S. 1

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