Am 27. Juni 2022 hat die Europäische Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2022/996 über Vorschriften für die Überprüfung in Bezug auf die Nachhaltigkeitskriterien und die Kriterien für Treibhausgaseinsparungen sowie die Kriterien für ein geringes Risiko indirekter Landnutzungsänderungen vom 14. Juni 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Die Durchführungsverordnung regelt die Zertifizierung von Biokraftstoffen, flüssigen Biobrennstoffen und Biomasse-Brennstoffen, die auf Nachhaltigkeit und Treibhausgaseinsparung überprüft werden. Sie legt fest, wie freiwillige Systeme harmonisiert arbeiten sollen, um Transparenz und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Die Verordnung umfasst Regeln für das Massenbilanzsystem, bei dem Rohstoffe mit unterschiedlichen Nachhaltigkeitseigenschaften gemischt werden können und betont die Notwendigkeit, das Betrugsrisiko zu minimieren. Zudem werden Anforderungen für Biokraftstoffe mit geringem Risiko indirekter Landnutzungsänderungen (ILUC) definiert, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie wird 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten anwendbar.
Die Verordnung ist unmittelbar geltendes Recht und bedarf keiner Umsetzungsakte der Mitgliedstaaten.