Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vom 5. November 2024 verfolgt das Ziel, die Regelungen zur Förderung von KWK-Anlagen, Wärmenetzen und -speichern sowie E-Heizern zu verlängern. In Anbetracht der derzeit im KWKG enthaltenen Befristungen für die Förderung von den genannten Anlagen werden diese grundsätzlich gefördert, wenn sie bis zum 31. Dezember 2026 in Dauerbetrieb genommen worden sind. Die Planungs-, Genehmigungs- und Errichtungsdauer liege allerdings in der Regel bei einem Zeitraum von mehr als zwei Jahren. Aufgrund dessen sei die Verlängerung erforderlich, um Projekten Planungssicherheit zu geben.
Die Geltungsdauer soll mit der Änderung des KWKG bis zum 31. Dezember 2030 verlängert werden.
Der Gesetzentwurf novelliert das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2023.
Gang des Gesetzgebungsverfahrens:
- 5. November 2024 - Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU (BT-Drs. 20/13615)
- 29. Januar 2025 - Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (BT-Drs. 20/14776)
- 31. Januar 2025 - Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages (BR-Drs. 45/25)